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Beitragsbescheide treffen ein
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag reicht bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, von 180 Euro bis zu 3.000 Euro bei sehr großen Firmen. Der Umlagehebesatz auf Ertrag beziehungsweise Gewinn beträgt weiter 0,16 Prozent. Zunächst werden die Beiträge vorläufig veranlagt. Sobald die Finanzverwaltung der IHK die tatsächlichen Erträge oder Gewinne mitgeteilt hat, werden die vorläufig veranlagten Jahre abgerechnet. Unklarheiten oder Fragen zum Beitragsbescheid können gerne telefonisch geklärt werden. Stundungen oder Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Das Mitgliedsunternehmen muss hierfür jedoch eine wirtschaftlich schwierige Lage versichern.
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