Unbedingt offene Lehrstellen melden

Ausbildungsgarantie beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat trotz großer Bedenken der Wirtschaft eine Ausbildungsgarantie beschlossen. Die IHK Reutlingen ruft regionale Betriebe daher auf, offene Lehrstellen auch bei der Arbeitsagentur zu melden.

Ausbildungsgarantie beschlossenFoto: seb_ra - istockphoto.com

Die Ausbildungsgarantie ist Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Sie kommt dann zum Zuge, wenn in einzelnen Regionen mit einer „erheblichen Unterversorgung“ an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu rechnen ist. Dann gibt es einen Förderanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung.

Wie wird die „erhebliche Unterversorgung“ festgestellt? Dafür wird die Bewerber-Stellen-Relation in den einzelnen Arbeitsagenturen zum Stichtag 30. September des letzten Jahres herangezogen. „Erhebliche Unterversorgung“ ist dann gegeben, wenn in einem Agenturbezirk rechnerisch mindestens 110 Bewerberinnen und Bewerber auf 100 betriebliche Ausbildungsstellen kommen. Die Sozialpartner müssen bei der Ermittlung der Unterversorgung sowie bei der Auswahl bedarfsgerechter außerbetrieblicher Ausbildungen in den jeweiligen Regionen ggf. unter Einbezug der Kammern beteiligt werden.   

Konkret bedeutet das: Alle regionalen Ausbildungsbetriebe sollten unbedingt ihre offenen Lehrstellen auch bei der Bundesagentur für Arbeit melden, um ein echtes Abbild des jeweiligen Ausbildungsmarktes zu bekommen – zumindest in den Augen des Gesetzes.

Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-262
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