Recht kurz, bitte!

Anspruch auf Vergütung von Überstunden?

Fachanwältinnen und -anwälte aus der Region beantworten in dieser Rubrik Fragen zum Arbeitsrecht. Diesmal beantwortet Veronika Klein, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Voelker & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB in Balingen, die Frage: Haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, geleistete Überstunden in Geld ausbezahlt zu bekommen?

Anspruch auf Vergütung von Überstunden?Grafik: Art65395/shutterstock.com

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Anweisung ihrer Arbeitgeber oder in deren Interesse gebilligte Überstunden leisten, haben in der Regel einen Anspruch darauf, hierfür einen Ausgleich zu erhalten – wenn arbeitsvertraglich keine wirksame pauschale Überstundenabgeltung vereinbart wurde.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschlag
Sofern im Arbeitsvertrag,  durch eine Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, haben nur die Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob sie Überstunden in Geld oder durch bezahlten Freizeitausgleich abgelten. Zudem besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Ein solcher kann aber im Arbeitsvertrag, in Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen oder im Tarifvertrag vereinbart werden. 

Seit der zum 01.08.2022 in Kraft getretenen Änderung des Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schriftform darüber informieren, inwiefern Überstunden vergütet werden. Arbeitgeber sind daher beim Abschluss neuer Arbeitsverträge gut beraten, eine Regelung zum Erhalt ihres Wahlrechts und zur Frage, ob ein Überstundenzuschlag gewährt wird, in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und den Arbeitsvertrag schriftlich zu schließen.

Anspruch auf Vergütung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung, ob Überstunden in Geld oder in Freizeit auszugleichen sind, besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Vergütung für angeordnete oder gebilligte Überstunden, wenn am Tag des Ausscheidens noch nicht alle Überstunden durch Freizeitgewährung ausgeglichen wurden.

Autorin: Veronika Klein, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Voelker & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB in Balingen

(Dieser Artikel erschien in der WNA-Ausgabe 2+3/2023.)

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
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Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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