Kaufleute im E-Commerce

Hier finden Sie Informationen zur betrieblichen Fachaufgabe (Report-Variante):

Welche Funktion hat der Report?

Der Report dient dem Prüfungsausschuss zur Information und Vorbereitung. Er sollte

  • das Umfeld der praxisbezogenen Aufgabe skizzieren,
  • die Aufgabe beschreiben,
  • den Prozess darstellen und
  • das Ergebnis bewerten.

Der Report dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch, jedoch nur das Fachgespräch wird bewertet.

Der Prüfungsausschuss vertieft das Thema der Aufgabe im Rahmen des gewählten Gebietes. Der Ausbilder wählt ein Gebiet für die Aufgabe und den Report. Hierfür kommen folgende Gebiete in Betracht:

  1. Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals,
  2. Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,
  3. Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
  4. Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle.

Es können auch Inhalte geprüft werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kernthema des gewählten Gebietes zu sehen sind (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).

Was eignet sich als praxisbezogene Aufgabe?

Zum Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit ist eine praxisbezogene Aufgabe mit einem Mindestmaß an Komplexität auszuwählen. Daher ist eine betriebliche Aufgabenstellung mit einem linearen Ablauf (nach einem vollständig vorgegebenen Standard bzw. eine Routineaufgabe) generell nicht geeignet. Die praxisbezogene Aufgabe sollte stets Analyse- und Entscheidungsprozesse beinhalten. In diesem Zusammenhang kann es ausreichen, wenn Lösungsalternativen für den betrieblichen Entscheider (z. B. Abteilungsleiter, Geschäftsführung) vorbereitet werden.

Wann wird der Report erstellt?

Der Report bezieht sich auf eine tatsächlich durchgeführte praxisbezogene Aufgabe in dem  gewählten Gebiet. Es wird empfohlen, dass Prüfungsteilnehmer und Ausbildender sich rechtzeitig (spätestens zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres) darüber verständigen, welches der vier möglichen Gebiete für die Aufgabe gewählt wird und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe im Betrieb erfolgen soll. Der Report sollte zeitnah zur Durchführung der Aufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, den Report noch einmal Korrektur zu lesen.

Hinweise zu den Anforderungskriterien an die betriebliche Fachaufgabe (Report)

Welche formalen Vorgaben bestehen?

Zur Durchführung der Prüfung sind folgende formale Rahmenbedingungen vorgegeben:

  • Deckblatt:
    - Name des Prüflings
    - Name des Ausbildungsbetriebes
    - Zugrunde liegendes Gebiet der praxisbezogenen Fachaufgabe
    - Thema des Reports bzw. der praxisbezogenen Aufgabe
  • höchstens 3 Seiten Umfang (DIN A 4, Deckblatt nicht mitgezählt)
  • Schriftgröße 11, Schriftart Arial
  • 1,5-zeilig verfasst
  • linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Name auf jeder Seite
  • Verwendung der Ich-Form
  • Verwendung der deutschen Sprache
  • Visualisierende Anlage beifügen, höchstens 5 Seiten Umfang (DIN A 4, kein Formular vorgegeben), Name auf jeder Seite erforderlich.
  • Report und Anlage jeweils im PDF-Format über unser Online-System einreichen

Der Prüfungsteilnehmer erhält circa 4 – 6 Wochen vor der schriftlichen Prüfung eine Benachrichtigung mit seinen Zugangsdaten für das Online-System. Der Report und die Anlage müssen spätestens bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 über das Online-System eingereicht werden. Dort muss die eigenständige Erstellung des Reports vom Auszubildenden bestätigt werden.

Wer seinen Report und seine Anlage nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.

Wie sollte der Report aufgebaut sein?

Im Report sollen Sie das Umfeld der praxisbezogenen Aufgabe skizzieren, die Aufgabe beschreiben, den Prozess der Planung und Durchführung darstellen und das Ergebnis bewerten.

Neben der Beschreibung der Aufgabenstellung soll der Report die Phasen Planung, Durchführung, Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Kontrolle/Bewertung des Gesamtzusammenhangs darstellen:

Beschreibung der Aufgabenstellung/der Ausgangssituation
Was müssen die Prüfer unbedingt wissen, um die Aufgabe zu verstehen? Was ist das Ziel der Aufgabenbearbeitung? Welches Ergebnis soll erreicht werden? Benötigen die Prüfer einen Überblick über die relevanten betrieblichen Rahmenbedingungen?

  1. Planung
    Welche wesentlichen Prozessschritte sind zu berücksichtigen? Welche Lösungsvarianten kommen in Betracht und wie sind sie zu bewerten? Was sind Ihre eigenständigen Leistungen?
  2. Durchführung/Begründung der Vorgehensweise
    Für welche der gefundenen Lösungsvarianten haben Sie sich entschieden? Wie begründen Sie Ihre Entscheidung? Wie haben Sie die einzelnen Prozessschritte umgesetzt?
  3. Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs
    Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und Kriterien waren zu berücksichtigen? Mit welchen Personen (Auftraggeber, externe Partner, Kunden oder andere Mitarbeiter) war eine Abstimmung erforderlich? Welche vor- und nachgelagerten Prozesse sind zu berücksichtigen?
  4. Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
    Welches Ergebnis wurde erzielt? Sind unvorhergesehen Schwierigkeiten aufgetreten? Wie hat das Zusammenwirken mit verschiedenen Schnittstellen geklappt? Was könnte zukünftig verbessert werden?

Visualisierende Anlage
Z. B. erleichtern Grafiken, Screenshots, Flussdiagramme, Statistiken oder Tabellen das Verstehen der durchgeführten Aufgabe? Ist nur das Ergebnis als Visualisierung hilfreich oder können Visualisierungen aus dem Entstehungsprozess hilfreich sein?

Sind Abkürzungen und Fachbegriffe allgemein für jeden verständlich?

Berufstypische Fachbegriffe können und sollen im Report angemessen verwendet werden. Doch Vorsicht: Fachbegriffe und Abkürzungen, die Sie in Ihrem betrieblichen Umfeld verwenden, können oftmals sehr firmenspezifisch sein. Wenn der Prüfungsausschuss die Begrifflichkeiten nicht kennt, kann er gegebenenfalls den Sachverhalt schwer nachvollziehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Abkürzungen und spezifische Fachbegriffe im Report erklären oder ganz darauf verzichten.

    Informationen zum Fachgespräch

    Welchen Ablauf hat das Fachgespräch am Tag der mündlichen Prüfung?

    1. Der Prüfungsausschuss bereitet sich mit dem Report und der visualisierenden Anlage auf das Gespräch vor.
    2. Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfungsteilnehmer eingeleitet. Es sind keine Präsentationsmedien zugelassen. Je ein Exemplar des Reports und der Anlage (ohne Notizen, ohne weitere Bearbeitung) dürfen Sie zum Fachgespräch mitbringen.
    3. Der Prüfungsausschuss wird spätestens nach ca. 5 Minuten in ein Fachgespräch überleiten.
      Darin werden die Punkte erörtert, nach denen der Report gegliedert ist:
      - Planung/ Entwicklung der Lösungswege
      - Durchführung/Begründung der Vorgehensweise
      - Berücksichtigen der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhanges
      - Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse

    Das Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.

    Es können auch Inhalte mit direktem Zusammenhang zum Kernthema des gewählten Gebietes geprüft werden (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).

    Downloads:

    Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

    Karin Walter

    Karin Walter

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Leiterin Team Prüfungswesen
    Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Weiterbildungsprüfungen: Industriemeister Netz
    Telefon: 07121 201 - 242
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