Prüferin und Prüfer werden

Auzubildende sitzt drei Prüferinnen und Prüfern gegenüberFoto: gpointstudio - istockphoto.com

Wer kann Prüferin oder Prüfer werden, was muss man mitbringen, um das Ehrenamt erfüllen zu können, und wie vereinbart es sich mit dem eigenen Beruf? Hier gibt es Antworten.

Grundvoraussetzungen

Zu den Grundvoraussetzungen, um Prüferin oder Prüfer bei der IHK zu werden, gehören:
•    Fachliche Eignung (mindestens eine Ausbildung bzw. Weiterbildung in dem zu prüfenden  Beruf)
•    Aktive Praxiserfahrung als Fachkraft im Unternehmen
•    Urteilsvermögen
•    Pädagogisches Gespür
•    Verantwortungsbewusstsein

Als Prüferin oder Prüfer sind Sie Mitglied in einem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse.

Zu den Aufgaben einer Prüferin oder eines Prüfers zählen:
•    Prüfungsaufgaben erstellen
•    Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
•    Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
•    Prüfungsgespräche führen

Motivation

Als ehrenamtliche Prüferin oder ehrenamtlicher Prüfer ermöglichen Sie:

  •     wirtschafts- und betriebsnahe Prüfungen
  •     stärken Sie die regionale Wirtschaft
  •     unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem Sie den eigenen Nachwuchs prüfen
  •     übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung
  •     sammeln Sie Erfahrungen, die für die Weiterbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind

    Freistellung für die Prüfertätigkeit

    Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 sind Prüfende von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.

    Wann ist ein Arbeitnehmer als Prüfender von der Erbringung der
    Arbeitsleistung freizustellen?

    1. wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und
    2. wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

    Ein Anspruch auf Freistellung besteht nur insoweit, wie es für die Wahrnehmung der Aufgaben als
    Prüfender notwendig ist. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Prüfenden nur für die Prüfungstermine freistellen muss, für die die zuständige Stelle den Prüfenden zur Prüfung herangezogen hat, und das auch nur in dem zeitlichen Umfang, der erforderlich ist, um diese Prüfungstermine wahrnehmen zu können. 

    Aufwandsentschädigung

    Für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Prüferin oder ehrenamtlicher Prüfer erhalten Sie von der IHK eine Aufwandsentschädigung. Die IHK Reutlingen gewährt den in den Prüfungsausschüssen ehrenamtlich tätigen Personen gemäß § 40 Abs. 6 Satz 2 Berufsbildungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand nach den Bestimmungen ihrer Entschädigungsrichtlinien. Prüfungsaufsichten erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Fahrtkosten entsprechend der Bestimmungen in den Entschädigungsrichtlinien.

    Hinweis:
    Die Steuerfreiheit der Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfer richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei, sog. Übungsleiterfreibetrag. Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich nach § 3 Nr. 26 a EStG. Bei dieser sogenannten „Ehrenamtspauschale“ sind 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung.

    Werden Sie jetzt IHK-Prüferin oder IHK-Prüfer!

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Prüferin oder Prüfer werden möchten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kunden-Info-Center der IHK. Telefon: 07121 2010, E-Mail: kic@reutlingen.ihk.de.

    Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

    Ugur Aktas

    Ugur Aktas

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Leiter Kompetenzstelle Ehrenamt
    Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe: Banken, Büromanagement, Immobilien, Sport und Fitness, Versicherungen.
    Telefon: 07121 201-166
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    Karin Walter

    Karin Walter

    Ausbildung / Prüfungswesen
    IHK-Zentrale
    Position: Leiterin Team Prüfungswesen
    Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Weiterbildungsprüfungen: Industriemeister Netz
    Telefon: 07121 201 - 242
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