Prüferin und Prüfer werden

Auzubildende sitzt drei Prüferinnen und Prüfern gegenüberFoto: gpointstudio - istockphoto.com

Wer kann Prüferin oder Prüfer werden, was muss man mitbringen, um das Ehrenamt erfüllen zu können, und wie vereinbart es sich mit dem eigenen Beruf? Hier gibt es Antworten.

Grundvoraussetzungen

Zu den Grundvoraussetzungen, um Prüferin oder Prüfer bei der IHK zu werden, gehören:
•    Fachliche Eignung (mindestens eine Ausbildung bzw. Weiterbildung in dem zu prüfenden  Beruf)
•    Aktive Praxiserfahrung von mindestens 3-5 Jahre als Fachkraft im Unternehmen
•    Urteilsvermögen
•    Pädagogisches Gespür
•    Verantwortungsbewusstsein

Als Prüferin oder Prüfer sind Sie Mitglied in einem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse.

Zu den Aufgaben einer Prüferin oder eines Prüfers zählen:
•    Prüfungsaufgaben erstellen
•    Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
•    Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
•    Prüfungsgespräche führen

Motivation

Als ehrenamtliche Prüferin oder ehrenamtlicher Prüfer ermöglichen Sie:

  •     wirtschafts- und betriebsnahe Prüfungen
  •     stärken Sie die regionale Wirtschaft
  •     unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem Sie den eigenen Nachwuchs prüfen
  •     übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung
  •     sammeln Sie Erfahrungen, die für die Weiterbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind

    Freistellung für die Prüfertätigkeit

    Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 sind Prüfende von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.

    Wann ist ein Arbeitnehmer als Prüfender von der Erbringung der
    Arbeitsleistung freizustellen?

    1. wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und
    2. wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

    Ein Anspruch auf Freistellung besteht nur insoweit, wie es für die Wahrnehmung der Aufgaben als
    Prüfender notwendig ist. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Prüfenden nur für die Prüfungstermine freistellen muss, für die die zuständige Stelle den Prüfenden zur Prüfung herangezogen hat, und das auch nur in dem zeitlichen Umfang, der erforderlich ist, um diese Prüfungstermine wahrnehmen zu können. 

    Aufwandsentschädigung

    Für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Prüferin oder ehrenamtlicher Prüfer erhalten Sie von der IHK eine Aufwandsentschädigung. Die IHK Reutlingen gewährt den in den Prüfungsausschüssen ehrenamtlich tätigen Personen gemäß § 40 Abs. 6 Satz 2 Berufsbildungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand nach den Bestimmungen ihrer Entschädigungsrichtlinien. Prüfungsaufsichten erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Fahrtkosten entsprechend der Bestimmungen in den Entschädigungsrichtlinien.

    Hinweis:
    Die Steuerfreiheit der Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfer richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei, sog. Übungsleiterfreibetrag. Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich nach § 3 Nr. 26 a EStG. Bei dieser sogenannten „Ehrenamtspauschale“ sind 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung.

    Aufwandsentschädigung online einreichen - Webfachverfahren

    Ab Januar 2026 können Prüferinnen und Prüfer der Ausbildung ihre Anträge zur Ehrenamtsentschädigung online einreichen – einfach und schnell. Mit einer webbasierten Anwendung kann der Antrag jederzeit und von jedem Ort aus gestellt werden: auf dem Computer, Tablet oder Smartphone (aufgrund immer strenger werdender Sicherheitsrichtlinien in vielen Betrieben empfiehlt sich die Nutzung von privaten Geräten!).

    Im Online-Prüferportal können neben der Abrechnung der aktuellen Prüfungstermine auch immer die vergangenen sowie die bereits fest eingeplanten Prüfungstermine eingesehen werden. Als neue Funktion können ab sofort auch Terminabfragen für Prüfungstermine online stattfinden.

    In der folgenden Anleitung haben wir die wichtigsten Schritte für den Zugang und das Bedienen des Portals zusammengestellt: 
    Anleitung Prüferentschädigung

    Hinweis: Die Anwendung ist für den Chrome-, Firefox- und Safari-Browser optimiert. Andere Browser werden ggf. nicht vollständig unterstützt – von der Verwendung des Internetexplorers ist hier abzuraten.

    Erstregistrierung

    Sie erhalten von uns per Mail den Link und den persönlichen Registrierungscode für Ihre persönlichen Registrierung. Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, wenden Sie sich gerne an das IHK-Prüfungsteam.

    Der Registrierungscode ist zeitlich begrenzt gültig. Bitte registrieren Sie sich daher zeitnahauch wenn derzeit noch keine Termine bei Ihnen zur Abrechnung anstehen.

    Nach abgeschlossener Registrierung können Sie sich, wie unten beschrieben, direkt anmelden. Eine weitere Registrierung – auch für zukünftige Funktionen im Prüferportal – ist dann nicht mehr notwendig!

    Anmeldung und Zugang

    Nach der Erstregistrierung gelangen Sie über folgenden Link zum Prüferportal:
    Zum Prüferportal

    Unser Tipp: Legen Sie sich ein Lesezeichen oder einen Favoriten für diese Seite an.

    Funktionen im Prüferportal

    • Prüferentschädigung
    • online Terminabfragen
    • Termineinsicht zukünftiger/ angelegter Prüfungstermine
    • Bankdatenänderung

    Aufwandsentschädigung online beantragen

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    Werden Sie jetzt IHK-Prüferin oder IHK-Prüfer!

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Prüferin oder Prüfer werden möchten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kunden-Info-Center der IHK. Telefon: 07121 2010, E-Mail: kic@reutlingen.ihk.de.

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    Der Newsletter bietet Prüferinnen regelmäßig praxisnahe Tipps aus dem Prüfungswesen, informiert über Fortbildungstermine und hält Prüferinnen und Prüfer über aktuelle Entwicklungen aus dem Prüfungswesen auf dem Laufenden.

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    Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

    Ugur Aktas

    Ugur Aktas

    Ausbildung
    IHK-Zentrale
    Position: Leiter Kompetenzstelle Prüfer/Ehrenamt
    Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe, Büromanagement, Immobilien, Banken, Versicherungen; Prüferehrenamt
    Telefon: 07121 201-166
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    Roman Dollwet

    Roman Dollwet

    Ausbildung
    IHK-Zentrale
    Position: Leiter gewerblich/technische Prüfungen und Ausbildungsberater Metall/Elektro
    Schwerpunkte: Grundsatzfragen, technische Aus- u. Weiterbildungsprüfungen
    Telefon: 07121 201-151
    E-Mail schreiben
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    Karin Walter

    Karin Walter

    Ausbildung
    IHK-Zentrale
    Position: Leiterin kaufmännische Prüfungen
    Schwerpunkte: Grundsatzfragen, kaufmännische Aus- und Weiterbildungsprüfungen
    Telefon: 07121 201 - 242
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