Infos, Prüfungstermine und Prüfungsstatistik

Unten aufgelistet finden Sie alle Termine und Informationen zu den IHK-Prüfungen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team Ausbildungsprüfungen zur Verfügung.
Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, die Ihre Gesundheit schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen sowie den Vorgaben des Landes entsprechen.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist am 2. April 2022 außer Kraft getreten. Damit entfällt bei Prüfungen die Maskenpflicht und der 3G-Nachweis. Jedoch werden das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) und ein Corona-Test vor der Prüfung dringend empfohlen.
- Das Hausrecht am Prüfungsort ist einzuhalten. Dies kann auf dem Weg zum Prüfungsraum eine Maskenpflicht beinhalten. Bitte bringen Sie daher sicherheitshalber eine Maske mit.
- Der Veranstaltungsort besitzt ausreichende Möglichkeiten zur guten Belüftung. Bitte achten Sie auf angemessene Kleidung.
- Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Nies-Etikette sind von allen am Prüfungsgeschehen Beteiligten zu beachten.
- Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
- Werkzeuge und Arbeitsmittel werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet oder ebenfalls ausreichend desinfiziert beziehungsweise gereinigt zur Verfügung gestellt. Zudem werden Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der IHK Reutlingen selbstverständlich zur Verfügung.
Termine Abschlussprüfungen
Kaufmännische | Abschlussprüfungen | Gewerblich-technische |
Fachgespräche: 19. Juni bis 21. Juli 2023 | Praktische Prüfungen: 23. März bis 21. April 2023: | Praktische Prüfungen: 19. Juni bis 21. Juli 2023 |
Alle kaufmännischen schriftlichen Prüfungstermine Sommer 2023 als Download (PDF I 320 KB)
Termine Zwischenprüfungen
Kaufmännische Zwischenprüfung | Gewerblich-technische Zwischenprüfung |
Kenntnisprüfung: 1. März 2023 | Kenntnisprüfung: 21. März 2023 |
Praktische Prüfungen: 23. März bis 21. April 2023 |
Die Termine für die Zwischenprüfungen stehen auf der Website der IHK-Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen. Die Termine für die Abschlussprüfung in Baden-Württemberg finden Sie in der oberen Kachel.
Die Termine sind ohne Gewähr, Änderungen sind möglich. Die Einladungen zur praktischen Prüfung werden rund vier Wochen vor dem Prüfungstermin verschickt.
Übungsaufgaben für kaufmännische Zwischenprüfung
Übungsaufgaben für die kaufmännische Zwischenprüfung gibt es beim U-Form Verlag. Übungsaufgaben für die technische Zwischenprüfung gibt es beim Christiani Verlag.
Zur Abschlussprüfung werden aufgerufen
- Sommerprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. September des laufenden Jahres endet. Anmeldeschluss: 15. Februar des jeweiligen Jahres
- Winterprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. April des folgenden Jahres endet. Anmeldeschluss: 15. September des jeweiligen Jahres
- Auszubildende, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Zur Abschlussprüfung können auf Antrag weiter zugelassen werden
- Auszubildende vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit nach Anhören des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule gemäß § 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz.
Antrag und Merkblatt "Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung" als Download (PDF | 800 KB)
Bei angestrebter Prüfungsteilnahme im Sommer muss der Antrag jeweils bis spätestens 15. Februar und für die Winterprüfung jeweils bis spätestens 15 September. eingereicht werden. - Bewerber, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmer, ausnahmsweise Zulassung gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz).
Merkblatt und Antragsformular zur Externenprüfung als Download (PDF | 220 KB)
Bei der Anmeldung sind nur die von der Industrie- und Handelskammer zugesandten Anmeldevordrucke zu verwenden. Bei einigen Ausbildungsberufen muss zusätzlich ein Antrag beziehungsweise eine Anlage mit eingereicht werden.
Zur Seite mit den Zusatz-Formularen
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung - auch in den schriftlichen Prüfungsfächern - ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Die Einladungen zur Teilnahme an der praktischen oder mündlichen Abschlussprüfung werden den Auszubildenden von der IHK über die Ausbildungsbetriebe übersandt. Die externen Prüfungsteilnehmer sowie Prüfungsteilnehmer, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr im Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladungen fristgerecht von der IHK an ihre Adresse übersandt.
Fehlzeiten
Bis zu einer Abwesenheit von 10 Prozent geht man von einer Geringfügigkeit aus, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt.
Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10 Prozent entsprechend 66 beziehungsweise aufgerundet maximal 70 Fehltage von der IHK ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).
Wird diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass trotzdem das Ausbildungsziel erreicht worden ist.
Fehlzeiten von mehr als 10 Prozent aber weniger als 20 Prozent der Ausbildungszeit
Es muss dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungsstandes und trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Ausbildung noch erreicht worden ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.
Fehlzeiten von mehr als 20 Prozent der Ausbildungszeit
Es ist zu vermuten, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Sollte im Einzelfall doch die Zulassung gerechtfertigt sein, so muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- und Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie die Lücken ausgeglichen wurden. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.
Die IHK behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten der oder des Auszubildenden ist es notwendig, darüber zu entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können.
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann nach § 8 BBiG auf Antrag der oder des Auszubildenden zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen. Dies ist sicher sinnvoll, wenn bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung abzusehen ist, dass auf Grund hoher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.
Hohe Fehlzeiten können auch mit mangelnder Motivation und Leistungseinstellung einer oder eines Auszubildenden zusammenhängen. Ist dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet, wenden Sie sich frühzeitig an die IHK. Die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen unterstützen Sie sehr gerne, wenn dadurch ein Abbruch der Berufsausbildung vermieden werden kann.
Freistellung vor schriftlichen Prüfungen
Bei der Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung macht das Berufsbildungsgesetz keinen Unterschied zwischen voll- und minderjährigen Azubis. Die Freistellungspflicht gilt für einen Arbeitstag, wenn dieser direkt vor dem Prüfungstermin liegt. Die Freistellung betrifft auch die Prüfung Teil 1, wenn es sich um einen Ausbildungsberuf mit gestreckter Abschlussprüfung handelt. Anders sieht es bei Berufen mit klassischer Zwischen- und Abschlussprüfung, hier ist nur bei der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, nicht bei der Zwischenprüfung.
DIHK-Flyer "Freistellung und Anrechnung" als Download (PDF | 120 KB)
Prüfungsordnung
Online-Statistik
Die IHK Reutlingen führt jährlich in über 120 Berufen rund 2700 Abschlussprüfungen durch. Die Prüfungsstatistik beinhaltet die aktuellen Ergebnisse der Abschlussprüfung in den einzelnen Ausbildungsberufen ergänzt durch die Ergebnisse auf Landes- und Bundesebene.
Hier geht es zur Online-Prüfungsstatistik
Bei Fragen helfen wir gerne weiter: