BEG im Überblick

Was Antragsteller wissen müssen

Zum Jahresbeginn ist die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Dadurch werden die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) abgelöst.

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Dabei sind  für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung förderfähig. Bei beiden erstgenannten Kategorien muss ein Energieeffizienzexperte (EEE) eingebunden werden.  Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist eine solche Expertise optional. Wichtig: Erst die Förderung beantragen, dann den Vertrag für den Auftrag unterschreiben.

Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der EEE eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das durch EEE ausgefüllt werden muss. Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den EEE erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung. Den (eigentlichen) Antrag stellen Sie bitte über das elektronische Antragsformular.

Antragstellern sollten Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht. Derzeit kommt es bei den Anträgen aber teils noch zu Wartezeiten, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt.

Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert dazu auf seiner Website.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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