2.500 Anträge gingen in wenigen Stunden bei der IHK ein

Soforthilfe angelaufen

Die Corona-Soforthilfe ist bei der IHK Reutlingen angelaufen. Bis 16 Uhr wurden fast 2.500 Anträge von Gewerbetreibenden und Soloselbstständigen eingereicht. 60 IHK-Beschäftigte nehmen jetzt mit Hochdruck die Plausibilitätsprüfung vor.

Soforthilfe angelaufenDie Kapazität des IHK-Kunden-Info-Centers für Erstanfragen wurde deutlich ausgebaut. Aktuell nehmen dort zehn Kolleginnen und Kollegen Anrufe entgegen.

In der Nacht und am Morgen war die landesweite Webseite bw-soforthilfe.de, auf der die Anträge hochgeladen werden müssen, zeitweise überlastet. Mittlerweile läuft die Seite stabil. Im Schnitt sind am Donnerstag auf bw-soforthilfe.de pro Minute 250 bis 300 Anträge hochgeladen worden. "Wir haben in der für viele Betriebe und Kleinunternehmen so schwierigen Lage den Ansturm erwartet. Wir haben zur Bewältigung der Antragsmenge und der vielen Kundenanfragen die IHK auf die Schnelle völlig umgestellt", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.

Die Kapazität des IHK-Kunden-Info-Centers für Erstanfragen wurde deutlich ausgebaut. Aktuell nehmen dort zehn Kolleginnen und Kollegen Anrufe entgegen. Im Hintergrund sind weitere 60 damit beschäftigt, die eingehenden Anträge der Soforthilfe auf Plausibilität zu prüfen. Bisher sind bei der IHK Reutlingen 2.455 Anträge (Stand 16 Uhr) eingegangen.

Alle Anträge werden bearbeitet
Wichtig für die Antragsteller: "Alle Anträge werden bearbeitet, ganz gleich, ob sie heute oder in den nächsten Tagen kommen. Das spielt keine Rolle", so Wolfgang Epp. Auch die Mitgliedsnummer, die auf dem Antrag als Option abgefragt wird, ist nicht zwingend nötig. Diese Frage wurde heute besonders oft gestellt. "Sie hilft uns bei der Zuordnung. Wenn sie da ist, ist das gut. Wer sie nicht findet, auch kein Problem. Der Antrag kann auch so gestellt werden", erklärt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

So läuft das Antragsverfahren:

Hintergrund
Unternehmerinnen und Unternehmer können einen Antrag für die Corona-Soforthilfe stellen. Anträge können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler stellen, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind.

Dr. Wolfgang Epp

Dr. Wolfgang Epp

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