Angebliche Anrufe von Google
Negativ-Bewertungen löschen lassen

Teilweise finden die Unternehmen in diesem Zusammenhang tatsächlich negative Bewertungen über sich bei Google. Dabei handelt es sich mutmaßlich um einen Betrugsversuch.
- Wahrscheinlich haben die Anrufer die Bewertungen selbst verfasst oder beziehen sich auf tatsächliche Einträge.
- Im Anschluss an das Telefonat erhalten die Unternehmen dann einen "Leistungsnachweis" und eine Rechnung. Berichten zufolge wird erheblicher Druck ausgeübt, um zur Zahlung zu bewegen.
Die IHK rät, bei Anrufen von vermeintlichen "Google-Mitarbeitern" zu diesem Thema nicht zu antworten und das Gespräch zeitnah zu beenden. Bei ähnlichen Maschen werden Telefonate oft mitgeschnitten und ein aufgezeichnetes "Ja" als Zustimmung zu einem Vertrag ausgelegt.
Ein so (angeblich) zustandegekommener Vertrag kann jedoch wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums angefochten werden.
Internetportale sind verpflichtet, unwahre Kundenbewertungen zu löschen. Hierzu am besten Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Oftmals gibt es dafür spezielle Kontaktformulare, um den Prozess zu beschleunigen. Der Antrag auf Löschung muss nicht durch einen Anwalt gestellt werden. Weitere Infos dazu bei Google.

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