Berufskraftfahrerqualifikation
Nachweis und Register ab Mai

Entsprechend neuem Gesetz und der zugehörigen Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium auf seiner Internetseite die Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation zusammengestellt.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen dabei,
- dass Fahrer/-innen andere abgeschlossene Berufsausbildungen anrechnen lassen können.
- dass Lerninhalte laufend an den technischen Stand angepasst werden sollen.
- dass der neue Qualifizierungnachweis auch zusammen mit ausländischen Führerscheinen gilt, in die bislang nicht die Schlüsselzahl "95" eingetragen werden konnte.
- dass beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) das Berufskraftfahrerqulifikationsregister im europäischen Rahmen geführt wird. Der elektronische Informationsaustausch innerhalb der EU soll Bescheinigungen auf Papier sukzessive ersetzen. Auch Ausbildungsstätten sollen künftig ihre Daten zur Registrierung ans KBA übermitteln können.
Zum Branchenservice Verkehr und Logistik

Zur Übersicht