Urteil zu Google-Fonts-Anschreiben

Massenabmahnungen rechtsmissbräuchlich

Im Herbst 2022 erhielten zahlreiche Unternehmen Anschreiben, in denen ihnen Datenschutzverstöße durch die fehlerhafte Verwendung von Google Fonts auf ihren Webseiten vorgeworfen wurde. Bei diesen "Abmahnungen" handelte es sich in der Regel um Betrugsversuche.

Massenabmahnungen rechtsmissbräuchlichGrafik: Daniel Berkmann - stock.adobe.com

Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen hatte, liegt nun ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vor, wonach die Abmahnungen durch Martin Ismail als rechtsmissbräuchlich einzustufen sind. Das Amtsgericht ist der Ansicht, die Abmahnungen hätten vorrangig dazu gedient, Einnahmen zu erzielen, nicht jedoch, Rechtsverstöße abzustellen.

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
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