Keine Kündigung, aber Miete bleibt fällig
Kündigungsschutz für Mieter

Die am 1. April 2020 in Kraft getretene Regelung sieht vor, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig. Es können auch Verzugszinsen entstehen.
Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht.
Mehr Informationen zu den Regelungen sowie zum zeitlich befristeten Leistungsverweigerungsrecht für Verträge der Grundversorgung gibt es auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

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