Checkliste fürs Carnet ATA

An alles gedacht?

Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA erleichtert Unternehmen die vorrübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren. Bei der Nutzung gilt es einiges zu beachten. Eine Checkliste.

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Do's: Daran müssen Sie denken
Nämlichkeitssicherung beim Zoll: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK und vor Beginn der ersten Reise muss der Carnet-Inhaber alle in der allgemeinen Warenliste aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt vorführen. Dort finden dann die zollamtliche Eröffnung des Carnets und die sogenannte Nämlichkeitssicherung der Waren statt. Der Zoll ergreift dabei Maßnahmen, anhand derer später festgestellt werden kann, das bei der Wiedereinfuhr auch tatsächlich die identischen („nämlichen“) Waren zurückkommen, die zuvor ausgeführt wurden. Sofern eine Vorführung der Waren beim Zoll nicht möglich ist, können Sie den Zoll gegebenenfalls zur Beschau in Ihr Unternehmen bestellen.

  • Kopien anfertigen: Fertigen Sie nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets und vor der ersten Ausfuhr eine Kopie des Carnet-Deckblatts sowie der Warenliste inklusive der Nämlichkeitsvermerke an. Diese Kopien helfen Ihnen bei Problemen mit dem Carnet – insbesondere bei Verlust des Dokuments oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden. Fristen prüfen: Kontrollieren Sie bei jeder Ein- und Ausfuhr-Zollabfertigung die Zollvermerke im Carnet. Besonderes Augenmerk sollte dabei darauf gelegt werden, ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese eingehalten werden können. Auf Antrag können die Fristen verlängert werden. Werden die Fristen überschritten, ist die Zollverwaltung dazu berechtigt, trotz Verwendung des Carnets Einfuhrabgaben zu erheben.
  • Zeit einplanen: Beachten Sie die Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen und planen Sie bei der Reise immer auch die Abfertigungsdauer (auch auf Flughäfen) ein.
  • Ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter: Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist – unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet – eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Wiedereinfuhr bestätigen lassen: Lassen Sie bei der Rückkehr in die Heimat die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Verkauf von Carnet-Ware im Ausland: Halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrer IHK-Ansprechpartnerin oder Ihrem IHK-Ansprechpartner, wenn Sie den Verkauf von ausgeführter Carnet-Ware im Ausland planen. Verbleibt Carnet-Ware im Ausland, benötigt die deutsche Zollverwaltung noch nachträglich eine Ausfuhranmeldung.
  • Verlust des Carnets: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer IHK-Ansprechpartnerin oder Ihrem IHK-Ansprechpartner in Verbindung, sollte das Carnet verloren gehen. Gemeinsam kann das weitere Vorgehen besprochen werden. Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, muss ein Ersatzcarnet bei der IHK beantragt werden.
  • Carnet-Verfahren schließen: Ist die Gültigkeitsdauer eines Carnets abgelaufen oder wird es vorzeitig nicht mehr benötigt, muss es an die IHK zurückgegeben werden.  

Dont's: Das ist nicht erlaubt

  • Verbrauchsgüter: Für reine Verbrauchsgüter (zum Beispiel Klebeband, Give-Aways oder Flyer) kann kein Carnet ausgestellt werden. Folglich dürfen Sie auch nicht auf der allgemeinen Warenliste aufgeführt werden.
  • Änderungen im Carnet: Änderungen oder Ergänzungen im Carnet dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen IHK vorgenommen werden.
  • Defekte Artikel: Werden auf der Warenliste aufgeführte Artikel auf der Reise beschädigt, dürfen diese nicht im Ausland entsorgt werden. Auch defekte Artikel müssen wieder nach Deutschland eingeführt werden.
  • Zollabfertigung: Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen. Bestehen Sie unbedingt auf die Abfertigung des Carnets.
Anke Hauser

Anke Hauser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Mitarbeiterin Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
Telefon: 07121 201-215
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