Messen

Eine Messepräsenz im Ausland zählt zu den Erfolgsfaktoren im internationalen Geschäft. Sie ermöglicht den Einstieg in neue Auslandmärkte und stärkt die Wettbewerbsposition.
Deutsche Unternehmen führen rund ein Viertel ihrer Auslandsumsätze auf die Beteiligung an Auslandsmessen zurück. Diesem Marketinginstrument kommt demnach für die Bearbeitung von Auslandsmärkten eine herausragende Bedeutung zu.
Die Auslandsmessebeteiligung ist jedoch keine isolierte Maßnahme, sondern ein Baustein im Marketingkonzept für den jeweiligen Auslandsmarkt. Marktinformationen, Branchen- und Messeberichte sind über Gtai Germany Trade and Invest erhältlich: www.gtai.de.
Eine andere wichtige Adresse für Informations- und Serviceangebote für das Auslandsgeschäft sind die deutschen Auslandshandelskammern, im Internet zu finden auf www.ahk.de
Eine weitere Anlaufstelle ist der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA). Er stellt in seiner Messe-Datenbank Informationen zu mehr als 5.000 Veranstaltungen zur Verfügung. Der AUMA bietet Unternehmen außerdem nützliche Informationen rund um die Auswahl von geeigneten Fachmessen sowie Tipps und Checklisten zur erfolgreichen Planung, Durchführung und Nachbereitung, auch speziell zur Beteiligung an Auslandsmessen.
Messen und Termine
Messeförderung von Bund und Land
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Der Bund ermöglicht Firmen aus Deutschland die Teilnahme an ausgewählten Messen im Ausland zu günstigen Bedingungen. Die Teilnahme erfolgt an einem amtlichen Firmengemeinschaftsstand („German Pavilion“) unter der Dachmarke „made in Germany“. Die Beteiligungsvorhaben werden jährlich im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und veröffentlicht. Das Programm ist mit Landesprogrammen nur begrenzt kumulierbar.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Deutschland, die sich an dem amtlichen Programm von Auslandsmessen, zum Teil in Verbindung mit Fachsymposien und Sonderschauen, beteiligen. Die Beteiligung von mindestens 10 Unternehmen ist notwendig. Die Ausstellergruppe wird räumlich zusammengefasst und optisch hervorgehoben.
Was wird gefördert?
Der Umfang der kostenfreien Leistungen, z.B. Informationsstand des Bundes, technisch-organisatorische Hilfe, Werbung, ergibt sich aus den jeweils „Besonderen Teilnahmebedingungen“. Die Förderung erfolgt in indirekter Form (keine Auszahlung). Organisation durch eine vom Bund beauftragte Durchführungsgesellschaft. Anmeldeschluss meist sechs Monate vor Messebeginn. Weitere Informationen: AUMA
Baden-Württembergische Gemeinschaftsbeteiligungen
Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte werden für jedes Jahr in Abstimmung mit den Wirtschafsorganisationen neu festgelegt. Das Programm ist mit der Auslandsmesseförderung des Bundes nur begrenzt kumulierbar. Auch für ausgewählte internationale Messen in Deutschland wird ein gemeinsamer Messeauftritt auf dem Baden-Württemberg-Stand angeboten.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen, die sich an dem festgelegten Programm der Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandmessen, Katalogausstellungen, technischen Symposien beteiligen.
Was wird gefördert?
Nach den jeweils „Besonderen Teilnahmebedingungen“ werden beispielsweise Kosten für Organisation der Gesamtveranstaltung, technische Abwicklung und Betreuung sowie für den Informationsstand, Serviceeinrichtungen (u.a. Kommunikationsmittel, Dolmetscherdienste), gezielte Akquisition von Fachbesuchern, Organisation von Begleitveranstaltungen und die Nachbetreuung übernommen. Förderung in indirekter Form (keine Auszahlung). Weitere Informationen: Baden-Württemberg International
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Die Bundesregierung fördert die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an verschiedenen internationalen Messen in Deutschland. Die Liste der Messen wird jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) festgelegt. Das Programm ist nicht mit der Förderung durch andere öffentliche Programme kumulierbar. Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Wer wird gefördert?
Kleine innovative Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die jünger als 10 Jahre sind und die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro). Ferner müssen die Unternehmen Produkte oder Verfahren neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Es wird ein Zuschuss auf die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau gewährt. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 40% bzw. 50% zu übernehmen. Weitere Informationen: BAFA
Start-up BW International
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten. Gefördert wird neben Teilnahmen an Delegationsreisen und Start-up Konferenzen die Teilnahme an Messen im In- und Ausland sowie die Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen und flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.
Wer wird gefördert?
Start-up Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen, Messen und Start-up Konferenzen im In- und Ausland, die von Baden-Württemberg International (bw-i) organisiert werden. Für Messebeteiligungen wird ein Zuschuss von 1.000 bis 2.000 Euro zu den Teilnahmekosten pro Messe gewährt. Weitere Informationen auf www.startupbw.de/international.