Neuerungen beim Elterngeld

Mehr Teilzeit wird belohnt

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie, zusätzliche Frühchen-Monate: Die Änderungen beim Elterngeld im Überblick.

Mehr Teilzeit wird belohnt

Die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" soll es Eltern leichter machen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Änderungen gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden.

Für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, gelten nun diese Änderungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors soll beiden Seiten helfen: Drei bis vier volle Tage erleichtern die Arbeitsorganisation. 

Der Partnerschaftsbonus wird auch flexibler. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er jetzt zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, kann trotzdem den gesamten Partnerschaftsbonus erhalten. Den Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende bekommen. 

Für Eltern in Teilzeit gibt es noch eine weitere Neuigkeit: Für sie hat sich die Situation erheblich verbessert, wenn sie aus der Teilzeit z.B. in Kurzarbeit gehen oder länger erkranken und deshalb neben dem Elterngeld noch andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bekommen. Für sie verändert sich die Höhe des Elterngeldes durch den Bezug der anderen Einkommensersatzleistungen nicht. Bisher hatte sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Und: Eltern, die Teilzeit arbeiten, müssen nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart allen jede Menge Bürokratie.

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren mit der Elterngeldreform dauerhaft mehr Rücksicht. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. So haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind und die Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

Konkret gilt: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Den zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in Elterngeld Plus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen. 

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Eltern und Verwaltung profitieren darüber hinaus von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen. So werden die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbstständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. 

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
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