Freistellung von schriftlichen Prüfungen

Bei der Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung macht das Berufsbildungsgesetz keinen Unterschied zwischen voll- und minderjährigen Azubis. Die Freistellungspflicht gilt für einen Arbeitstag, wenn dieser direkt vor dem Prüfungstermin liegt. Die Freistellung betrifft auch die Prüfung Teil 1, wenn es sich um einen Ausbildungsberuf mit gestreckter Abschlussprüfung handelt. Anders sieht es bei Berufen mit klassischer Zwischen- und Abschlussprüfung, hier ist nur bei der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, nicht bei der Zwischenprüfung.

DIHK-Flyer "Freistellung und Anrechnung" als Download (PDF | 120 KB)

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Ugur Aktas

Ugur Aktas

Ausbildung / Prüfungswesen
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Position: Leiter Kompetenzstelle Ehrenamt
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe: Banken, Büromanagement, Immobilien, Sport und Fitness, Versicherungen.
Telefon: 07121 201-166
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Patricia Betz

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Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Metallberufe: Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer (Metalltechnik), Fachkraft Metalltechnik, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker
Telefon: 07121 201-207
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Sabrina Covic

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Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Fachkraft Lederherstellung u. Gerbereitechnik, Floristen, Tierpfleger, Bau-, Chemie-, Holztechnische-, Kunststofftechnische-, Medien-, Textilmode- und Textiltechnikberufe
Telefon: 07121 201-289
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Diana Majer

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Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Metallfeinbearbeiter, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner, Werkstoffprüfer
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Sven Lucas Rochier

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Position: Leiter Kompetenzstelle Digitalisierung
Schwerpunkte: Hotel, Gastronomie, IT-Berufe, Lagerberufe
Telefon: 07121 201-238
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Karin Walter

Karin Walter

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Weiterbildungsprüfungen: Industriemeister Netz
Telefon: 07121 201 - 242
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