Russland-Sanktionen

Was gilt aktuell?

Finanzsanktionen, Exportverbote, Luftraum-Sperrungen und mehr: In Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine baut die westliche Welt ihre Sanktionen gegen die Russische Föderation umfassend aus. Der aktuelle Sachstand.

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Derzeit gilt mit Blick auf ...

... Finanzsanktionen der EU und Russlands:
Die Europäische Union hat sieben russische Geldhäuser aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift ausgeschlossen. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zehn Tagen. Betroffen sind Russlands zweitgrößte Bank Russlands VTB, die Bank Otkritie, die Novikombank, die Staatsbank Promsvyazbank, die Bank Rossiya, die Sovcombank sowie die Staatsbank VEB. Von den Sanktionen ausgenommen sind Sberbank und Gazprombank. Hintergrund dieser Sonderregelung: Einige EU-Länder – darunter auch Deutschland – sind von Energielieferungen aus Russland abhängig und bezahlen ihre Energielieferungen über die beiden Banken.

Über den Swift-Ausschluss hinaus hat die EU ein Verbot für europäische Investoren beschlossen, sich an Projekten des Russian Direct Investment Fund zu beteiligen. Zudem dürfen keine Euro-Banknoten mehr an Russland geliefert werden.

Bereits seit der Nacht zum Montag, 28. Februar,  sind außerdem Transaktionen mit der russischen Zentralbank verboten und alle Vermögenswerte der Notenbank in der EU eingefroren.

Auch gegen natürliche Personen hat die EU Sanktionen beschlossen. Sie richten sich zum einen gegen diejenigen Abgeordneten des russischen Parlaments, die für die russische Anerkennung der Gebiete Luhansk und Donezk als souveräne Staaten gestimmt haben. Sie wurden mit einer Sperre von Aktiva, Kreditverboten sowie einem EU-Einreiseverbot belegt. Wer konkret betroffen ist, erfahren Sie in der Durchführungsverordnung 2022/261. Zum anderen umfasst die Sanktionsliste weitere 22 Einzelpersonen aus dem Umfeld des Präsidenten, unter ihnen etwa der russische Vize-Ministerpräsident oder der Verteidigungsminister. Eine Auflistung finden Sie in der Durchführungsverordnung 2022/260.

Auskünfte zu den Finanzsanktionen gibt unter anderem die Deutsche Bundesbank unter der Hotline 089 2889-3800 oder per Kontaktformular.

Wenn Sie wissen wollen, ob ein Geschäftspartner von Finanzsanktionen betroffen ist, können Sie das über die Finanz-Sanktionsliste Fisalis checken

Umgekehrt hat Russland verschiedene Gegensanktionen verhängt. Dazu zählt der Beschluss, dass russische Bürger, Unternehmen, der Staat selbst oder auch Kommunen finanzielle Verpflichtungen bei "unfreundlichen Staaten" nur noch in Rubel begleichen. Auf einer entsprechenden Liste wurden bislang nur die USA und Tschechien geführt. Wie am 7. März bestätigt wurde, umfasst sie nun auch Deutschland und alle anderen EU-Mitglieder sowie unter anderem die Ukraine, die Schweiz, Japan, Großbritannien und Kanada.

Zudem untersteht der Verkauf von Deviseneinnahmen durch Exporteure seit dem 1. März der Kontrolle durch die russische Regierung. Russen ist es außerdem verboten, Devisen ins Ausland zu transferieren oder Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben, und an Gebietsfremde dürfen keine Fremdwährungskredite mehr vergeben werden. Letzteres bedeutet allerdings nicht, dass es Unternehmen verboten wird, ihre Schulden gegenüber ausländischen Gegenparteien zu begleichen – es geht lediglich darum, den Abzug von Kapital in Offshore- und andere Jurisdiktionen durch Darlehensverträge zu verhindern. 

Darüber hinaus ist seit dem 2. März die Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumenten in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar aus Russland verboten. 

... Ausfuhrbeschränkungen:
Die Ausfuhrbeschränkungen der EU beziehen sich unter anderem auf Flugzeugteile, den Energiesektor, Halbleiter und Hightech-Güter sowie Dual-Use-Güter. Auch Dienstleistungen in Bereichen wie etwa für die Ölveredelung sind eingeschränkt. In der Folge haben etwa Airbus und Boeing nach eigenen Angaben ihre Lieferungen an russische Fluggesellschaften eingestellt. Diese erhalten somit keine Ersatzteile mehr und werden auch technisch nicht mehr unterstützt.

Außerdem hat Deutschland die Hermes-Bürgschaften ausgesetzt, die Exportgeschäfte deutscher Firmen gegen wirtschaftliche und politische Risiken im Ausland absichern. Das erschwert deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland grundsätzlich – unabhängig davon, ob es um sanktionierte Güter oder Branchen geht oder nicht.

Eine Übersicht der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Russland hat etwa die IHK Region Stuttgart zusammengestellt.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat unter der Nummer 06196 908-1237 eine Hotline zum Russland-Embargo eingerichtet und informiert zudem auf seiner Website über den neuesten Stand von Handelseinschränkungen und Sanktionen

... Reise / Logistik:
Am 28. Februar wurde der Luftraum der EU für russische Flugzeuge gesperrt; auch Kanada und die USA haben russischen Flugzeugen Überflug, Starts und Landungen auf ihrem Gebiet untersagt. Im Gegenzug verhängte Moskau seinerseits Flugverbote gegen insgesamt 36 Länder.

Auch der Schiffsverkehr ist beeinträchtigt. Nach Presseberichten haben die beiden weltgrößten Containerschiffsbetreiber erklärt, derzeit keine russischen Häfen zu bedienen.

Außerdem gilt: Russische Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute haben ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union verloren.

Mehr Infos

  • Die EU-Verordnungen zur Ausweitung der Sanktionionen wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
    am 2. März die Rechtsvorschriften L63 und L65, am 28. Februar L057 und am 25. Februar L048 bis L054.
         
  • Informationen zum Sanktionspaket vom 2. März finden Sie auf der Website der deutschen EU-Vertretung.
  • Eine Übersicht über die einzelnen Sanktionspakete und auch über Gegensanktionen bietet die deutsche Außenwirtschaftsagentur Germany Trade and Invest (GTAI) in einem Schwerpunkt auf ihrer Website.
  • Informationen zu neuen Beschlüssen gibt es auch auf der Website des Europäischen Rates.
  • Sehr aktuell und unternehmensnah stellt zudem die IHK Düsseldorf die aktuellsten Regelungen zum Russland-Embargo hier zusammen.
  • Die EU hat auch Sanktionen gegen Belarus beschlossen, da die Staatsführung in Minsk ihrer Überzeugung nach die russische Aggression unterstützt. Danach sind bestimmten namentlich genannten Personen sowie überwiegend unter staatlichem Einfluss stehenden Organisationen und Firmen Geschäfte mit Bürgern und Unternehmen der EU untersagt.

Auf einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs hatte die EU zunächst am Freitag, 25. Februar, zusätzlich zu den bereits wegen der Besetzung der Krim verhängten Maßnahmen ein umfassendes Sanktionspaket verabschiedet. Am darauf folgenden Wochenende kamen Beschlüssen wie die Abkopplung Russlands vom Bankensystem "Swift" hinzu, am 2. März wurden Sendeverbote für die russischen Staatsmedien Sputnik und RT (Russia Today) verhängt. Unter Hinweis auf die "sehr ernste Lage in der Ukraine" hat die EU am 9. März drei weitere Rechtsvorschriften erlassen. Sie sollen nach den Worten des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell Lücken in den bisherigen Sanktionen schließen. Auch am 15. März stockte die EU weiter auf. 

Zunächst sind gleich 160 neue Personen auf die Sanktionsliste der EU gesetzt worden: Betroffen sind hierbei neben 146 Mitgliedern des Föderationsrates der Russischen Föderation auch 14 Oligarchen und Geschäftsleute, deren Vermögenswerte in der EU nun eingefroren werden und die nicht mehr in das Hoheitsgebiet der EU einreisen dürfen.  
Neu auf der Sanktionsliste im Handel mit Russland stehen nun Güter der Seeschifffahrt sowie Funkkommunikationstechnologie. 

Außerdem wird der Begriff für nicht "übertragbare Wertpapiere" aus den bisherigen Sanktionsbeschlüssen präzisiert. Krypto-Währungen fallen nun eindeutig darunter. 

Darüber hinaus werden die Sanktionen gegen Belarus nochmals verschärft, da das Land nach Überzeugung der EU militärische Infrastruktur Russlands auf seinem Hoheitsgebiet zumindest duldet. Das neue Sanktionspaket umfasst unter anderem folgende Finanzsanktionen gegen Belarus:  

  • Die beiden belarussischen Banken Belagroprombank und die Dabrabyt sowie die Entwicklungsbank der Republik Belarus und deren belarussische Tochterunternehmen werden teilweise vom Zahlungssystem Swift ausgeschlossen; 
  • verboten werden Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten sowie die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für den Handel mit Belarus oder für Investitionen in Belarus; 
  • die Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an EU-Handelsplätzen ist ab dem 12. April 2022 untersagt; 
  • die Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU werden erheblich eingeschränkt: die Entgegennahme von Einlagen belarussischer Staatsangehöriger oder von in Belarus ansässigen Personen, die mehr als 100.000 Euro betragen, sind ebenso verboten wie die Führung von Konten belarussischer Kunden durch die Zentralverwahrer der EU sowie der Verkauf auf Euro lautender Wertpapiere an belarussische Kunden 
  • die Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten für Belarus wird verboten.  

Mit Wirkung ab dem 16. März stehen 15 weitere natürliche und neun juristische Personen auf der EU-Sanktionsliste. Dazu zählen wichtige (Staats-)Unternehmen aus den Branchen Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau sowie Dual-Use-Güter.

Darüber hinaus sind alle Transaktionen mit bestimmten, hier genannten, staatseigenen Unternehmen verboten. Hinzu kommen Handelsverbote zwischen der EU und Russland für Eisen- und Stahlwaren sowie für so genannte Luxusgüter.

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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