Berufskraftfahrer-Fortbildung für Lehrpersonal
Nicht nur Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen sich weiterbilden: Auch BKF-Trainer wie Ausbilder/-innen, Trainer/-innen, Fahrlehrer/-innen und Dozenten/-innen sind gemäß §7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV) dazu verpflichtet, spätestens alle 4 Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage à 8 Stunden nachzuweisen. Die Fortbildung muss aus mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten bestehen und soll alle Gebiete erfassen, die für die berufliche Tätigkeit der Ausbilderin oder des Ausbilders von Bedeutung sind. Bei der IHK Reutlingen kann die entsprechende Fortbildung gemäß §7 BKrFQV – Kenntnisbereich 1,2 und 3 absolviert werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Inhalte
Kenntnisbereich 1 (8 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten):
- Eco-Training
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
- bestes Verhältnis Geschwindigkeit/Getriebe, Trägheit des Fahrzeugs nutzen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Kennisbereich 2 (8 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten):
- Einstieg ins Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsrecht
- Schwerpunktthema Fahrpersonalrecht/Sozialvorschriften
- Grundlagen (auch im Arbeitszeitrecht)
- Neuerungen durch das Mobilitätspaket I seit August 2020
- Lückenloser Nachweis - manueller Nachtrag
- Ausnahmen vom Fahrpersonalrecht
- Mythen und gefährliches Halbwissen
- Risikoeinstufungsverfahren - Todsündenliste
- Haftungsfallen und Lösungsansätze
Kenntnisbereich 3 (8 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten):
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
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