IHK-Akademie Verkehr und betriebliche Sicherheit
Unternehmen müssen einer Vielzahl von Sicherungspflichten nachkommen, um den gefahrlosen Ablauf ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber sieht die Ausbildung von verschiedenen Personen vor, die im Betrieb für Sicherheit sorgen. Die Bennenung von Brandschutzhelfern, Ersthelfern, Betrieblichen Sicherheitsbeauftragten oder Gefahrgutbeauftragten sind für viele Unternehmen Pflicht. Die IHK bietet mit ihren Kursen die wichtigsten Formate im Bereich der Betrieblichen Sicherheit an.
Gerne organisieren wir mit unseren Referenten auch individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Seminare. Mir im Programm sind auch Fortbildungen für Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmern, die Personenverkehr mit Kraftomnibussen gewerblich betreiben. Sie müssen ihre Fahrer zu Berufskraftfahrer ausbilden und danach regelmäßig weiterbilden. Sofern sie ihre Fahrerinnen und Fahrer selbst innerbetrieblich durch eigenes Personal ausbilden lassen, besteht für diese Trainerinnen und Trainer eine Weiterbildungspflicht. Die IHK bietet Seminare für Fahrer und Trainer im Verkehrsbereich an.