EU-Fördermittel

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Eyetronic - Fotolia.com

Die Europäische Union stellt Unternehmen Fördermittel in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Bürgschaften zur Verfügung. Die Förderhilfen werden entweder direkt oder über national verwaltete Programme gewährt. Vorrangiges Ziel der wichtigsten EU-Finanzierungsprogramme ist es, Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze in Europa zu schaffen – kleine und mittlere Unternehmen (KMU) übernehmen dabei eine Hauptrolle.

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

Die Datenbank richtet sich, als zentrale Informationsquelle, sowohl an Existenzgründer als auch an Unternehmen und Berater, dabei ist es unwichtig, ob der Nutzer Vorkenntnisse hat. Für EU-Fördermittel muss in der Suchmaske das entprechende Häkchen gesetzt werden. Zur Förderdatenbank:

MobiliseSME

Die Europäische Union hat ein Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufgelegt. Mit dem Programm MobiliseSME sollen Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitnehmer in andere Unternehmen ins Ausland entsenden, um Kompetenzen auszutauschen.

Was ist MobiliseSME?
Das Ziel von MobiliseSME ist es, die Internationalisierung von in der EU ansässigen KMU zu fördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf EU-Ebene eine gemeinsame Methodik für ein Mobilitätsprogramm für Mitarbeiter von KMU zu errichten.

Das Programm bietet KMU praktische und finanzielle Unterstützung durch die Organisation und Förderung von Kurzaufenthalten (1 bis 6 Monate) bei KMU in anderen EU-Ländern. Diese Entsendungen werden von der Europäischen Kommission mit monatlichen Zuschüssen zwischen 560 EUR und 1 100 EUR je nach Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern kofinanziert. Diese Zuschüsse decken Eingliederungs-, Unterbringungs-, Reise- und Schulungskosten ab.

Das Programm bietet zudem auch maßgeschneiderte Schulungen zur Internationalisierung von Produkten. Die teilnehmenden KMU können die umfangreichen Netze nutzen, zu denen lokale Kontaktstellen gehören, und so ihre Sichtbarkeit auf EU-Ebene erhöhen. Darüber hinaus bietet das Programm Instrumente und Informationen, die KMU dabei unterstützen, Geschäftspartner in der EU zu finden, ihre Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen auszuweiten sowie ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen zu verbessern.

Wie können KMU teilnehmen?
Zunächst ist zu prüfen, ob Ihr Unternehmen teilnahmeberechtigt ist. Registrieren Sie sich dann auf der Matchmaking-Plattform, um mithilfe der lokalen Kontaktstellen ein passendes Gastunternehmen zu finden. Eine Registrierung ist bis zum 31. März 2023 online möglich.

Horizont Europa:
Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Das aktuelle EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation heißt “Horizont Europa” beziehungsweise auf englisch “Horizon Europe”. Es ist eines der größten Förderprogramme für Forschung und Innovation weltweit. Das Programm hat eine Laufzeit von 2021 bis einschließlich 2027 und ein Fördervolumen von nahezu 100 Milliarden Euro. Das deutsche Portal für das neue Programm betriebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die Förderinhalte orientieren sich an wichtigen gesellschaftlichen Themen wie Gesundheit, Umwelt und Mobilität.

Das Programm besteht im Wesentlichen aus drei Pfeilern:

  • Wissenschaftsexzellenz
  • Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas
  • Innovatives Europa

Ergänzt werden diese durch den Bereich “Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums”.

Wissenschaftsexzellenz

In diesem Pfeiler finden sich Förderprogramm und Instrumente zur (Individual-)Förderung von Forschern sowie zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen.

Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas

Dieser Pfeiler umfasst sechs Themenbereiche, die sogenannten Cluster:

  1. Gesundheit
  2. Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft
  3. Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
  4. Digitalisierung, Industrie und Weltraum
  5. Klima, Energie und Mobilität
  6. Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Innovatives Europa

In diesem Pfeiler sind Instrumente mit dem Schwerpunkt Innovation und Marktaufnahme verortet. Er dient unter anderem der Förderung von innovativen Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Unter anderem ist hier “Der Europäische Innovationsrat (EIC)” verankert. Darin werden wichtige Instrumente zur Innovationsförderung vereinigt. Der EIC fördert insbesondere marktschaffende Innovationen, die den Weg für radikal neue, bahnbrechende Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle bereiten.

Förderinstrumente

Das Förderspektrum von Horizont Europa umfasst diverse Förderinstrumente, darunter die Förderung von Verbundvorhaben, Einzelförderungen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie weitere Finanzierungsinstrumente wie zum Beispiel Förderpreise.

Teilnahmebedingungen

Beteiligen können sich in der Regel natürliche sowie juristische Personen in den EU-Mitgliedstaaten sowie in assoziierten Ländern oder auch Drittländern.Für eine Teilnahme an einem Verbundforschungsprojekt müssen grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus jeweils drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten an einem Förderprojekt beteiligt sein. Häufig liegt die Anzahl der Projektteilnehmer jedoch über dieser Mindestanforderung.

Antragsverfahren

Grundsätzlich gilt, dass Anträge nur eingereicht werden können, wenn eine entsprechende Ausschreibung geöffnet wurde und aktuell offen ist. Eine Übersicht über alle offenen, demnächst geöffneten und bereits geschlossenen Aufrufe bietet das Funding & Tenders Portal, über das auch die Projektanträge (online) eingereicht werden müssen.

In den Ausschreibungstexten sind Inhalte, Form und Verfahren der Ausschreibung im Detail definiert. Diese Vorgaben sollten bei einer Antragstellung genau beachtet werden.

Horizont Europa arbeitet mit verschiedenen Antragsverfahren. Die beiden häufigsten sind: 

  • Einstufiges Antragsverfahren: Der vollständige Antrag wird zur entsprechenden Einreichungsfrist elektronisch über das Funding & Tenders Portal eingereicht.
  • Zweistufiges Verfahren: Zunächst wird ein Kurzantrag zur  genannten Frist eingereicht. Nur Konsortien, deren Kurzanträge positiv bewertet worden sind, werden danach eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.

Außerdem gibt es noch die folgenden Verfahren:

  • Offene Aufrufe / Stichtagsverfahren
  • Calls for Tender: Horizont Europa bietet auch die Möglichkeit sich an Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge (Calls for Tender) zu beteiligen, zum Beispiel  Lieferaufträge für innovative Anwendungen.

Information und Beratung

In Deutschland steht das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen (NKS) sowie EU-Referentinnen und -Referenten (zum Beispiel bei den Hochschulen) sowie weitere Beratungsstellen für Information und Beratung zu “Horizont Europa” zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat einen Programmleitfaden zu Horizont Europa veröffentlicht. Antragstellende finden hier Hintergrundinformationen zu den Programmprinzipien und Erläuterungen zu wichtigen Begriffen wie "Open Science" oder dem "Do no significant harm"-Prinzip. Auch die Liste der 18 Staaten, mit denen aktuell über eine Assoziierung zum Programm verhandelt wird, ist enthalten. Regelmäßige Aktualisierungen des Dokuments sind geplant.

Bund unterstützt Antragsteller:
Vorbereitung von EU-Forschungs- und Innovationsprojekten

Das EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ fördert Forschung und Innovation in zahlreichen Themenbereichen. Bis 2027 werden von der EU rund 95,5 Milliarden Euro für dieses Förderprogramm bereitgestellt. Gerade mit den Themen des zweiten Pfeilers von Horizont Europa, die große gesellschaftliche Herausforderungen adressieren, wie z.B. Klima, Energie und Mobilität, Digitalisierung, Gesundheit oder inklusive Gesellschaft, haben sich die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ambitionierte Ziele gesetzt.

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Vorbereitung von europäischen Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahme von Horizont Europa. Gefördert wird die Phase der Konsortialbildung und Antragstellung, damit wichtige EU-Verbundprojekten angestoßen werden können. Mit dieser Maßnahme will das BMBF themenspezifische europäische Netzwerke stärken und Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen.

Die Anschubfinanzierung richtet sich u.a. auch an kleine und mittleren Unternehmen (KMU), die eine Koordination von Verbundvorhaben in den thematischen Clustern von Horizont Europa anstreben. Die Vorbereitungsphase wird vom BMBF mit bis zu 50.000 Euro über maximal ein Jahr finanziert. Ziel ist es, dass am Ende dieser Phase ein Antrag bei der Europäischen Kommission eingereicht wird.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des BMBF.

EU-Fördermöglichkeiten für hochinnovative Projekte

Im Rahmen des "European Innovation Council" stellt die Europäische Kommission Fördermittel für innovative Projekte zur Verfügung. Auch kleine und mittlere Unternehmen können sich mit ihren disruptiven, zukunftsweisenden Projekten um Förderhilfen bewerben.

Der “Europäische Innovationsrat” (European Innovation Council – EIC) ist Teil des neuen mehrjährigen EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation “Horizont Europa”. Er dient der Innovationsförderung in der EU. Dazu stehen folgende Förderinstrumente zur Verfügung: EIC Accelerator, EIC PathfinderEIC Transitions sowie EIC-Preise.

EIC Accelerator
Der EIC Accelerator richtet sich dezidiert an kleine und mittlere Unternehmen, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotenzial entwickeln. Angesprochen sind in erster Linie Unternehmen, die über ein hohes Wachstumspotenzial verfügen und europäisch beziehungsweise international agieren.

EIC Pathfinder
Mit dem EIC Pathfinder sollen radikal neue Technologien identifiziert werden, die das Potenzial haben, sich international durchzusetzen und neue Märkte zu schaffen. Dazu werden exzellenzorientierte, visionäre und risikoreiche Projekte in einem frühen Entwicklungsstadium gefördert. Der EIC Pathfinder ist interdisziplinär und unterstützt Technologien, die in der Zusammenführung verschiedener Forschungs- und Entwicklungsbereiche - mit unterschiedlichen Perspektiven und Methoden - entstehen.
Das Programm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an innovative Unternehmen. Konsortien aus mindestens drei verschiedenen unabhängigen Partnern (z.B. Forschungseinrichtungen, Universitäten, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie) mit Sitz in mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern können sich bewerben.

EIC Transitions
Mit EIC Transitions sollen vielversprechende Ergebnisse aus dem EIC Pathfinder und dem European Research Council (ERC) Proof of Concept weiterentwickelt werden. Die EIC Transitions zielen darauf ab, sowohl die Technologie als auch die Geschäftsidee reifen zu lassen. Gefördert werden Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

EIC-Preise
Die EIC-Preise sollen dazu beitragen, neuartige, wegweisende Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln, neue Akteure einzubinden und neue "Communities" aufzubauen. Der Fokus liegt auf der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen durch zukunftsweisende technologische Innovationen.

Die EU-Kommission stellt auf ihrer Homepage eine FAQ-Liste zu den Förderinstrumenten zur Verfügung. 

Eurostars: Förderung von Forschung und Innovation in KMU

Das EU-Förderprogramm "Eurostars", getragen vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), unterstützt internationale Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich von Innovation und Forschung. Zahlreiche Innovationen haben infolge der Förderung ihren Weg in den Markt gefunden. Eurostars-Projekte sind technologieoffen, dienen zivilen Zwecken und sind anwender- bzw. marktorientiert.

Ziel des Programms ist, die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu fördern. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. KMU können Mittel in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sogar Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen europäischen Ländern stammen. Zudem muss das KMU als Projektführer auftreten und mindestens 50 Prozent der gesamten Projektkosten tragen.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Die Markteinführung des innovativen Produkts oder Verfahrens soll bis zwei Jahre nach Abschluss des Projekts erfolgen.

Potenzielle Projektteilnehmer können die Anträge jederzeit bei der europäischen Forschungsinitiative "EUREKA“ auf elektronischem Weg einreichen. Zu zwei Stichtagen pro Jahr werden die Anträge dann begutachtet.

Ausschreibungen zur Förderung von Projekten zu speziellen Themen gibt es auf der EUREKA-Seite

Nähere Angaben zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Homepage des „Eurostars“-Programms.

In Deutschland wird das Programm betreut von:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Förderung innovativer KMU | Eurostars
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Tel.: +49 228 3821-1380

Beispiele für erfolgreiche Eurostars-Projekte finden Sie hier.

EU-Förderprogramm zum Schutz geistiger Eigentumsrechte

Das EU-Förderprogramm "Ideas Powered for Business SME Fund“ zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa bei der Sicherung ihrer geistigen Eigentumsrechte finanziell zu unterstützen. Es wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet. Das Programm läuft bis  8. Dezember 2023..

Die Maßnahme bietet Konsterstattungen in Form von Gutscheinen für folgende Leistungen:

IP Scan

  • Erstattung von 90% der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum in der EU

Marken und Designs

  • Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
  • Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.

Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:

  • 1.350 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan
  • 1.000 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist, dass das Unternehmen unter die offizielle EU-Definition von KMU fällt.

Nähere Informationen zur Förderung sowie zur Antragstellung samt vorzuhaltender Dokumente gibt es auf der Website von EUIPO

Sehr hilfreich ist die Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der EUIPO-Website.

LIFE – EU-Förderung für Umwelt- & Klimaschutzprojekte

Ziel des EU-Förderprogramms LIFE ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in Europa zu entwickeln bzw. umzusetzen. So können beispielsweise Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Klimaschutz, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall gefördert werden.

Das LIFE-Programm 2021 – 2027 beinhaltet folgende Teilprogramme:

  • Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
  • Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaption
  • Energiewende/Clean Energy Transition (CET)

Für folgende Projektarten kann eine Förderung beantragt werden:

  • Pilotprojekte
  • Demonstrationsprojekte
  • Best-Practice-Projekte
  • Strategische integrierte Projekte
  • Projekte der technischen Hilfe
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau
  • vorbereitende Projekte
  • Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte
  • Sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der Maßnahme abhängig:

  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte insbesondere im Teilprogramm „Energiewende“ beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme, die eine Laufzeit von 3 oder 4 Jahren haben. Im Rahmen dieser Arbeitsprogramme veröffentlicht die Europäische Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die Aufrufe zur Einreichung vn Projektvorschlägen können hier abgerufen werden.

Die zentrale Beratungsstelle in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist:die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Austausch zwischen Jungunternehmern und erfahrenen Unternehmern mit "Erasmus for Young Entrepreneurs"

Das Förderinstrument „Erasmus for Young Entrepreneurs“ bietet Existenzgründern und Start-ups die Chance, bis zu einem halben Jahr bei einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen im EU-Ausland zu hospitieren. Dabei sollten die Jungunternehmer nicht länger als drei Jahre am Markt sein. Existenzgründer oder Jungunternehmer können dabei von dem erfahrenen Unternehmer die benötigten Fähigkeiten als Unternehmer erlernen.

Der gastgebende Unternehmer wiederum profitiert von neuen Ideen und Visionen des Jungunternehmers aus einem anderen EU-Staat. Der gastgebende Unternehmer sollte mindestens drei Jahre Erfahrung in der Führung eines Unternehmens haben.

Der Jungunternehmer wird für die Hospitation mit einem monatlichen Betrag von der EU unterstützt. Durch die Hospitation bekommen sowohl Jungunternehmer als auch gastgebende Unternehmer einen direkten Zugang zu ausländischen Märkten, in denen sie dann neue Kontakte knüpfen und Kooperationen anbahnen können.

Der Austausch dauert zwischen einem und sechs Monaten und kann aufgeteilt werden in mindestens einwöchige Aufenthalte innerhalb eines Jahres.

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Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
Telefon: 07121 201-152
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