Einstiegsqualifizierung

Azubi und Ausbilder arbeiten an einer MaschineFoto: Kzenon/shutterstock.com

Einstiegsqualifizierungen (EQs) bieten Jugendlichen eine Chance, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben: Das qualifizierte Praktikum im Betrieb vermittelt in mindestens sechs, höchstens zwölf Monaten die Grundlagen einer bestimmten Fachrichtung und kann die Aussichten auf eine Lehrstelle verbessern. Die Bundesregierung hat dafür ein Förderprogramm eingerichtet und stellt unter bestimmten Voraussetzungen Mittel zur Verfügung.

Das Angebot an Einstiegsqualifizierungsplätzen ändert sich laufend. Fragen zur aktuellen Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Stelle beantwortet gerne der jeweilige Betrieb.

Informationen für Unternehmen

Wer?
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz.

Dauer?
Sechs bis zwölf Monate.

Ziel
Erreichen der Ausbildungsfähigkeit oder berufliche Anschlusstätigkeit.

Inhalt
Geringe Vorgaben; Empfehlung aus ca. 90 verschiedenen Berufsfeldern liegen vor.

Eine Übersicht aller derzeit angebotenen Qualifizierungsbilder nach Berufen sowie  Arbeitshilfen wie Ausbildungspläne und Vorlagen gibt es auf der Internet-Seite der IHK-Organisation.

Vertrag
Praktikantenvertrag (Mustervertrag der IHK) gibt es hier als Download: Einstiegsqualifizierungsvertrag.

Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier: Ausfüllhilfe zum EQ-Vertrag

Beginn
Empfehlung: ab 1. Oktober eines Jahres, Schulabgänger aus Vorjahren bereits ab 1. August eines Jahres.

Bezahlung
Wird vom Betrieb vertraglich vereinbart (evtl. tarifvertragliche Regelung) und ausbezahlt. Die Vergütung beträgt in der Regel 247 Euro zuzüglich maximal 121 Euro Sozialversicherungsbeiträge (Stand 08/2021), sofern nicht ein höherer Betrag vereinbart wird. Etwaige tarifliche Vereinbarungen zur Berufsausbildungsvorbereitung müssen beachtet werden. Diese Beträge können maximal von der Agentur für Arbeit auf Antrag erstattet werden.

Wichtig: Klären Sie die Förderung vor Vertragsbeginn mit der Agentur für Arbeit ab.

AfA BL – Tel.: +49 7433 951-353
AfA TÜ – Tel.: +49 7071 705-139
AfA RT – Tel.: +49 7121 309-419

Wichtig: Die Agentur für Arbeit muss rechtzeitig über die Maßnahme informiert werden. Stellen Sie den Antrag auf Förderung unbedingt vor Vertragsbeginn. Bei Geflüchteten muss die Genehmigung zusätzlich mit der Ausländerbehörde abgestimmt werden.

Übernahmepflicht
Nein.

Anrechnung auf evtl. folgende Ausbildung
Freiwillig; maximal sechs Monate.

Berufsschulpflicht

  • Ja, bei „Erst“-Bewerbern, voraussichtlich ein Tag in der Woche. Die Betriebe müssen die Anmeldung vornehmen.
  • Nein, bei Bewerbern über 18 Jahren und Absolventen des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ); es sei denn, es ist eine Anrechnung auf die Ausbildungszeit geplant. 

Abschluss
Betriebliches Zeugnis (nach IHK-Muster) und IHK-Zertifikat (nach Anforderung durch den Betrieb). Betriebliches Zeugnis: Blankoformular für alle Qualifizierungsbilder