Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat bietet Jugendlichen, die die formalen Voraussetzungen nicht optimal erfüllen, aber Potenzial haben, einen Einstieg in das Berufsleben.
- Das qualifizierte Praktikum im Betrieb vermittelt in mindestens vier, höchstens zwölf Monaten die Grundlagen einer bestimmten Fachrichtung und kann die Aussichten auf eine Lehrstelle verbessern.
- Betriebe erhalten einen praxisnahen Eindruck von ihren potenziellen Auszubildenden und können diese an eine anschließende Berufsausbildung heranführen.
- In manchen Fällen lässt sich die EQ auf die Ausbildungsdauer anrechnen. Eine Win-win-Situation, zumal die Bundesagentur für Arbeit die Praktikumsvergütung und Beiträge zur Sozialversicherung bezuschussen kann.
- Eine Übersicht aller derzeit angebotenen Qualifizierungsbilder nach Berufen sowie Arbeitshilfen, Ausbildungspläne und Vorlagen gibt es beim Team Ausbildungsberatung.
Wichtig: Die Agentur für Arbeit muss rechtzeitig über die Maßnahme informiert werden. Stellen Sie den Antrag auf Förderung unbedingt vor Vertragsbeginn.
Was müssen Unternehmen tun?
Die Unternehmen schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind bei der IHK Reutlingen erhältlich.
- Sie setzen die Jugendlichen in ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
- Die Praktikanten schreiben ein Berichtsheft. Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.
- Bei Berufsschulpflicht ermöglichen die Unternehmen den Jugendlichen den Schulbesuch.
- Die Agentur für Arbeit kann die Vergütung der EQ bezuschussen.
Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich kann sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen, der ebenfalls regelmäßig angepasst wird. - Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellen die Unternehmen ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen. Dieses wird an die IHK geschickt.
-
Betriebliches Zeugnis zur Einstiegsqualifizierung (PDF | 51 KB)
- Die IHK vergibt auf Antrag ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
- Bei einer anschließenden Ausbildung im selben Beruf kann auf Antrag und nach Einzelfallprüfung durch die zuständige IHK – der Anteil der EQ zeitlich angerechnet werden, der nachweislich auch in Inhalt und Umfang dem Ausbildungsberuf entspricht. Ansprechpartner Team-Ausbildungsberatung
- Es besteht keine Übernahmepflicht
Mustervertrag
Einen Mustervertrag für eine Einstiegsqualifizierung gibt es hier zum Download:
-
Mustervertrag zur Einstiegsqualifizierung (PDF | 169 KB)
Neuregelungen 2024
Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der EQ in Kraft getreten sind:
- Die Mindestdauer wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.
- Teilzeitregelungen wurden erleichtert.
- Künftig ist auch dann eine Förderung möglich, wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis in diesem Betrieb vorzeitig gelöst wurde.
- EQs stehen jetzt auch jungen Menschen mit Behinderungen offen und werden gefördert, wenn sie auf eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung vorbereiten.
Weitere Verbesserungen brachten im 1. Juni 2024 verschiedene Rechtsverordnungen:
- Die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige wurde aufgehoben.
- Wenn die EQ-Teilnehmende Berufssprachkurse besuchen, kann der betriebliche Anteil auf 50 Prozent sinken.
Die jeweilige Förderhöhe und mehr Einzelheiten rund um die Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise beim telefonischen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur: 0800 4 555520 (gebührenfrei).
Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter: