Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Ziel der Prüfung
Die Bewerberin / der Bewerber soll in der Prüfung die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermine
Formulare für die Anmeldung sind bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen erhältlich oder stehen als PDF zum Download (siehe unten) zur Verfügung. Die nächsten möglichen schriftlichen Termine sind:
- Mittwoch, 3. oder Donnerstag, 4. Juli 2024 (Anmeldeschluss: 17. Mai 2024) --> nur für Kursteilnehmer/-innen der IHK Reutlingen
- Dienstag, 3. oder Mittwoch 4. September 2024 (Anmeldeschluss: 19. Juli 2024)
- Dienstag, 1. oder Mittwoch 2. Oktober 2024 (Anmeldeschluss: 16. August 2024) --> nur für Kursteilnehmer/-innen der IHK Reutlingen
- Montag, 4. oder Dienstag, 5. November 2024 (Anmeldeschluss: 13. September 2024) --> nur mit Warteliste
- Montag, 2. oder Dienstag, 3. Dezember 2024 (Anmeldeschluss: 15. Oktober 2024) --> nur für Kursteilnehmer/-innen der IHK Reutlingen
Die schriftliche Prüfung dauert drei Stunden und findet ausschließlich in Reutlingen an von der IHK gestellten Computern statt.
Die praktischen Termine werden nach Anmeldeschluss von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen zeitlich im Rahmen des jeweiligen Monats festgelegt.
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 240 Euro.
Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Reutlingen durchgeführt.
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Anmeldeformular zur AEVO-Prüfung als Download (PDF | 248 KB)