Gewerbliche Schutzrechte: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Eine Hand hält eine Glühbirne mit Schloss und den dazu passenden SchlüsselEs gibt verschiedene Möglichkeiten, um geistiges Eigentum schützen zu lassen. Grafik: iStock.com/Nuthawut Somsuk

Gewerbliche Schutzrechte schützen geistiges Eigentum und können Unternehmen Vorteile am Markt verschaffen. Baden-Württembergs Patentcoach Annegret Schmid gibt einen Überblick.

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Gewerbliche Schutzrechte sind Verbietungsrechte, die auf Antrag von der zuständigen Behörde für besondere gewerbliche Leistungen erteilt oder eingetragen werden. In Deutschland sind dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Europäische Patentamt (EPA) und das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Schutzrechte sichern die Exklusivität des geschützten Objektes: Nur der Inhaber des Schutzrechts darf entscheiden, wer das geschützte Objekt wann nutzen darf – und wofür.

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Patente und Gebrauchsmuster bieten Schutz für technische Erfindungen, sind also immer dann von hoher Bedeutung, wenn es um Funktionen von Produkten oder Herstellungsverfahren geht.

Marken werden für die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens eingetragen und sind fast überall präsent.

Designs spielen vor allem bei Konsumgütern eine Rolle: Sie schützen die besondere Farb- und Formgebung von Erzeugnissen.

  Patente Gebrauchsmuster Marken eingetragene Designs
schützen ... technische
Erfindungen
technische
Erfindungen
(außer Verfahren)
die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen
Erfordernisse für den Schutz
  • neu
  • erfinderische Tätigkeit
  • gewerblich
  • anwendbar
  • ausführbar
  • neu
  • erfinderischer Schritt
  • gewerblich
  • anwendbar
  • ausführbar
  • nicht nur reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
  • Unterscheidungskraft
  • Neuheit und Eigenart
Schutz beginnt mit der Veröffent-
lichung der Erteilung im Patentblatt
mit der Eintragung
in das Register
mit dem Anmeldetag, der mit der Eintragung der Marke in das Re-
gister zuerkannt wird
mit der Eintragung in das Register
maximale Laufzeit 20 Jahre 10 Jahre unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre) 25 Jahre

Tabelle: Schutzrechte im Überblick (deutsches Recht). Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

Warum sind gewerbliche Schutrechte für Unternehmen relevant?

Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechtes bestimmt die Spielregeln, nach denen seine Erfindung, seine Marke oder sein Design genutzt werden darf. An seine Regeln müssen sich alle Marktbegleiter halten. Das birgt Chancen und Risiken: Alle Firmen müssen sicherstellen, dass sie mit ihren Angeboten keine Rechte Dritter verletzen – sei es mit dem Namen, dem Design oder der Technologie. Inhaber von Schutzrechten haben den größeren Gestaltungsspielraum, denn sie können die Verwendung ihres geistigen Eigentums erlauben, verbieten oder zu bestimmten Bedingungen erlauben.

Wie beantragt man gewerbliche Schutzrechte?

Die zuständigen Ämter stellen auf ihren Websites Formulare bereit, mit denen die Anträge auf Erteilung eines Patents oder  auf Eintragung einer Marke, eines Designs oder eines Gebrauchsmusters gestellt werden können. Vorgehen und Kosten sind dort ausführlich beschrieben.

Mit der ersten Anmeldung eines Schutzrechts werden die Weichen gestellt, die für das gesamte Verfahren, die Parallelverfahren im Ausland und vor allem für die Durchsetzbarkeit in späteren Verletzungsfällen entscheidend sind.

Braucht man dazu einen Anwalt?

Im Prinzip gilt: Wer seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat, darf sich vor dem Deutschen Patentamt, dem Europäischen Patentamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum selbst vertreten. Allerdings ist es in vielen Fällen sinnvoll, Unterstützung durch Patentanwältinnen und Patentanwälte in Anspruch zu nehmen. Denn wenn im Verfahren Widerstände zu überwinden sind oder es später um die Interpretation von Patentansprüchen, von eingetragenen Designs oder von Warenverzeichnissen geht, sind oftmals Details entscheidend, die die deutlich höheren Kosten für die Anmeldung durch einen Patentanwalt rechtfertigen.

Wie sieht das im Ausland aus und was bedeutet „Priorität“?

Gewerbliche Schutzrechte wirken nur in den Ländern, in denen sie angemeldet wurden. Möchte man Schutzrechte in mehreren Ländern oder Regionen erwerben, müssen sie dort beantragt werden, wo sie gelten sollen.

Die Priorität – das ist das Datum der ersten rechtmäßigen Hinterlegung einer Marke, eines Designs oder einer Erfindung – kann innerhalb der Prioritätsfrist (Patente: 12 Monate, Marken und Designs: 6 Monate) weltweit beansprucht werden. Wird innerhalb dieser Frist eine identische Anmeldung bei einem anderen Amt eingereicht, wird sie so behandelt, als wäre sie am Prioritätstag erfolgt.

Meist werden Auslandsverfahren von den Patentanwälten gesteuert. Sie haben Kollegen in aller Welt, die die Anmeldungen kompetent vor den jeweiligen Ämtern vertreten.

Als Scout durch das Dickicht internationaler Verfahren eignen sich die Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Zu jeder Schutzrechtsart finden sich dort unter dem Punkt „Schutz im Ausland“ hilfreiche Hinweise auf weiterführende Informationen.

Wozu Schutzrechtsrecherchen?

Ganz gleich, um welches Schutzrecht es geht: Vor der Nutzung einer Technologie, eines Designs oder eines Namens und vor einer eigenen Anmeldung sollte man sich gut über bereits existierende Schutzrechte informieren. So lassen sich Verletzungs- und Kostenrisiken minimieren und Erteilungschancen optimieren.

Wo findet man Informationen über bestehende Schutzrechte?

Gewerbliche Schutzrechte werden systematisch von den zuständigen Ämtern veröffentlicht und der Öffentlichkeit kostenfrei in verschiedenen Datenbanken zur Verfügung gestellt. Nach Schutzrechten zu recherchieren ist allerdings nicht ganz einfach – und auch zur Interpretation der Ergebnisse ist Hintergrundwissen notwendig. In Baden-Württemberg steht deshalb das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart als erste Anlaufstelle für Fragen rund um gewerbliche Schutzrechte zur Verfügung.

Ist für Unternehmen eine Schutzrechtsstrategie sinnvoll?

Eine Schutzrechtsstrategie ist Teil einer umfassenden IP-Strategie. IP steht dabei für Intellectual Property und umfasst das gesamte geistige Eigentum eines Unternehmens. Eine kluge IP-Strategie hat einen erheblichen Einfluss auf den langfristigen Erfolg der Firma. Sie minimiert Verletzungsrisiken und stärkt das Unternehmen durch den gezielten Einsatz von Schutzrechten. Zudem steigert ein gut aufgebautes Schutzrechtsportfolio das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern in den Wert und die Innovationskraft des Unternehmens.

Unterstützung bei der Entwicklung oder der Umorientierung einer eigenen IP-Strategie bietet das Landesprogramm Patentcoach BW mit individuellen, kostenfreien Coachings.

Wie setzt man gewerbliche Schutzrechte durch?

Schutzrechte durchzusetzen erfordert Eigeninitiative und umfangreiche Rechtskenntnisse. Eigeninitiative ist notwendig, um Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren, zum Beispiel auf Messen. Besteht der Verdacht auf Schutzrechtsverletzung, steht zunächst der Nachweis an: Was wurde wann/wie/wo und unter welchen Umständen angeboten/hergestellt/in Verkehr gebracht?

Für das weitere Vorgehen gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Die Bandbreite reicht vom Gesprächsangebot (Berechtigungsanfrage) über eine Zivilklage, einstweilige Verfügung und Grenzbeschlagnahme bis hin zum Strafantrag (bei vorsätzlicher Schutzrechtsverletzung).

Es ist sinnvoll, sich von Beginn einer Auseinandersetzung an intensiv mit einem Patentanwalt oder einem spezialisierten Rechtsanwalt zu beraten, denn bereits beim Nachweis können ungeahnte Schwierigkeiten auftauchen. Jede Option bietet Chancen und Risiken – rechtlich wie wirtschaftlich. Letztlich ist es aber eine wirtschaftliche Entscheidung des Schutzrechtsinhabers, ob und wie er gegen einen Verletzer vorgehen will.

5 Tipps für Patentanmelder

  • Erst anmelden, dann veröffentlichen: In dem Moment, in dem eine Erfindung veröffentlicht wird, ist sie nicht mehr neu, auch wenn die Veröffentlichung vom Erfinder selbst stammt. Also Achtung: Vor Pitches, Angeboten, Papers oder Fachvorträgen erst prüfen, ob man eine Patentanmeldung einreichen möchte.
  • Entweder geheim halten oder patentieren: Eine Patentanmeldung wird nach 18 Monaten veröffentlicht. An der Veröffentlichung führt kein Weg vorbei, wenn man ein Patent bekommen möchte. In einer Patentanmeldung muss die Erfindung so beschrieben sein, dass ein Fachmann sie nacharbeiten kann. Man muss sich also entscheiden: geheim halten oder patentieren?
  • Langfristig denken: Bis ein Patent erteilt ist, dauert es in der Regel mehrere Jahre. Aufwand und Kosten, bis ein Patent erteilt ist, sind hoch. Aber: Patente gewähren Schutz für bis zu 20 Jahren – ein unbezahlbarer Vorsprung gegenüber den Marktbegleitern, wenn es gelingt, ein Alleinstellungsmerkmal zu schützen.
  • Langfristig investieren und Kosten kontrollieren: Patente sind Investitionen in die Zukunft, allerdings auch dauerhafte Kostenfaktoren. Die Gesamtkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Anzahl der Länder, in denen man eine Erfindung zum Patent anmeldet, vom Zeitraum, in dem man die Patente aufrechterhält, und von der Frage, ob man mit der Ausarbeitung und Vertretung einen Patentanwalt beauftragt. Für eine professionell ausgearbeitete deutsche Erstanmeldung sollte man mit fünf- bis zehntausend Euro im ersten Jahr rechnen. Die Summe aus Amtsgebühren, Aufrechterhaltungsgebühren, Verfahrenskosten und Anwaltskosten kann bei einem großen Länderportfolio über die Jahre in die Hunderttausende gehen. Es ist daher sinnvoll, vor jedem größeren Kostenblock zu prüfen, ob das Patent noch zur aktuellen Produktstrategie passt und ob der (verbleibende) Schutzbereich groß genug ist, um den Wettbewerb zu stören.
  • Interdisziplinär agieren: Entgegen weit verbreiteter Meinungen sind Ideen zu digitalen Geschäftsmodellen, Software, KI und KI-Applikationen sehr häufig schutzfähig, nämlich dann, wenn es gelingt, sie auf einen technischen Kern zurückzuführen. Die Ausarbeitung sinnvoller Patentanmeldungen erfordert deshalb eine intensive Kommunikation zwischen den Fachleuten der Technik, des Marktes und des Patentrechts.

5 Tipps für Markenanmelder

  • Kreativ werden: Marken sind rechtlich und wirtschaftlich am stärksten, wenn sie einzigartig und kreativ sind. Um eingetragen zu werden, dürfen sie nicht beschreibend sein, und sie müssen Unterscheidungskraft haben.
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sorgfältig definieren und langfristig vordenken: Marken werden für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen. Was eine eingetragene Marke tatsächlich schützt, wird ganz wesentlich davon bestimmt, was im Warenverzeichnis steht. Nachträgliche Ergänzungen sind nicht mehr möglich. Deshalb gilt: keine Schnellschüsse, sondern langfristig denken. Welche Waren sollen heute, in zwei Jahren, in vier Jahren unter der neuen Marke verkauft werden?
  • Sorgfältig recherchieren: Das Amt prüft nur auf Verwechslungsgefahr mit bestehenden Markenrechten, wenn ein Inhaber älterer Rechte gegen die Eintragung Widerspruch erhebt. Der Anmelder ist also gut beraten, das im Vorfeld selbst zu tun, um offensichtliche Konflikte mit älteren Rechten zu vermeiden. Verwechslungsgefahr besteht übrigens auch, wenn eine Marke ähnlich klingt oder aussieht und die gleichen Waren bezeichnen soll.
  • Rechtzeitig anmelden und einen Plan B vorhalten: Bis zur Eintragung einer Marke dauert es einige Wochen. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Inhaber älterer Rechte gestört fühlen und innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Ob man sich dann einigen kann, ist schwer vorherzusagen. Deshalb ist es sinnvoll, mindestens ein halbes Jahr vor der geplanten Benutzung anzumelden und owohl einen Plan A als auch einen Plan B in der Hinterhand zu haben.
  • Marke so benutzen, wie sie angemeldet ist, und Benutzungsnachweise sammeln: Der Markenschutz verfällt, wenn eine Marke fünf Jahre vom Markeninhaber nicht genau so benutzt wurde, wie sie eingetragen wurde. Das bedeutet zum einen, dass die Marke auch genau für die Waren und Dienstleistungen zu benutzen ist, die im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis stehen (ein Briefkopf mit Logo reicht nicht, die Benutzung muss in Verbindung mit der Ware stehen!). Zum andern ist die Marke in der angemeldeten Form zu benutzen. Wenn ein Wettbewerber Antrag auf Löschung stellt, sollte man die markenmäßige Benutzung nachweisen können. Deshalb ist es sinnvoll, Benutzungsnachweise regelmäßig zu sammeln.

5 Tipps für Designanmelder

  • Rechtzeitig anmelden: Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Vor dem Anmelde- oder Prioritätstag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design vermarktet, ausgestellt oder auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Erfreulicherweise gibt es aber die sogenannte „Neuheitsschonfrist“. Das heißt: Hat der Entwerfer selbst das Design vor der Anmeldung veröffentlicht, ist dies nicht neuheitsschädlich, wenn zwischen Veröffentlichung und Anmeldung nicht mehr als zwölf Monate liegen.
  • Gut zu wissen: Neuheit und Eigenart prüfen das Deutsche Patent- und Markenamt und das EUIPO nicht. Rechte Anderer sind ebenfalls nicht Gegenstand der Prüfung. Schutzvoraussetzungen und Schutzbereich werden erst geprüft und ermittelt, wenn es eine Auseinandersetzung gibt.
  • Darstellungen sehr sorgfältig erstellen und auswählen: Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest. Sie sind das Herzstück eines eingetragenen Designs. Nur das und genau das, was in der Wiedergabe sichtbar ist, ist auch geschützt. Sorgfältige Aufbereitung lohnt sich daher: Das Design muss sich von einem neutralen Hintergrund gut abheben. Auf den Darstellungen dürfen sich keine Gegenstände befinden, die nicht zum Design gehören, auch keine Bemaßungen, Beschriftungen und Erläuterungen. Hilfreiche Tipps für gute Darstellungen gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
  • Sammelanmeldungen nutzen: Verschiedene Gestaltungsvarianten können in einer Sammelanmeldung (Anmeldung mit mehreren Designs) zusammengefasst werden.
  • Schutz im Ausland vordenken: Sind Nachanmeldungen im Ausland geplant, sind auch die Anforderungen im späteren Zielland bei der Erstanmeldung zu berücksichtigen, damit später im Zielland das Prioritätsrecht greift. Achtung: Auch bei der Dauer der Neuheitsschonfrist gibt es länderspezifische Unterschiede.

Patent oder Gebrauchsmuster?

Technische Erfindungen können sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Schutzrechten:

  • Schutzgegenstände: Technische, chemische und biologische Verfahren können patentiert, aber nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden können.
  • Schutzdauer: Gebrauchsmusterschutz gibt es maximal für 10 Jahre, ein Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.
  • Prüfungsverfahren vs. Eintragungsverfahren: Beim Gebrauchsmuster werden die sachlichen Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist einfacher, schneller und kostengünstiger zu erhalten als ein Patent. Es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.
  • Neuheitsschonfrist: Anders als beim Patent ist die Veröffentlichung einer eigenen Erfindung durch den Anmelder selbst nicht neuheitsschädlich, wenn zwischen Veröffentlichung und Anmeldung nicht mehr als sechs Monate liegen – ein Notnagel, wenn man versehentlich publiziert hat.

Wo gibt es kostenfreie Unterstützung zum Thema?

Das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg informiert neutral und umfassend zu allen gewerblichen Schutzrechten und hilft bei Recherchen. Donnerstags führen Patentanwälte der Patentanwaltskammer nach Anmeldung kostenfreie Erfindererstberatungen durch. Hier kann man sich dafür anmelden.

Baden-Württembergs Patentcoach unterstützt Unternehmen bei der Ausarbeitung einer individuellen IP-Strategie. An zwei halben Tagen wird komprimiert, individuell und methodisch eine IP-Roadmap erarbeitet.

Websites für weitere Informationen:

Text: Annegret Schmid, Patentcoach BW, Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg. Stand: Januar 2024.

(Dieser Artikel erschien in der WNA-Ausgabe 2+3/2024.)

 

Dr. Tobias Adamczyk

Dr. Tobias Adamczyk

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Technologietransfermanager
Schwerpunkte: Technologietransfer, Kooperationen, Wirtschaft und Wissenschaft, Fördermittelberatung, Patente, TRIZ, Koordinierung der landesweiten TechnologietransfermanagerInnen (EFRE), IHK-Netzwerk Innovation, IHK-Netzwerk virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb, Netzwerk Technologietransfermanager-BW, IHK-Netzwerk Wasserstoff, Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW)
Telefon: 07121 201-253
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