Nachrichten zur Entsendung

Juli 2023

Länderinformationen Niederlande aktualisiert

Neben Österreich, der Schweiz und Frankreich sind die Niederlande einer der wichtigsten Auslandsmärkte für die Dienstleistungserbringung deutscher Unternehmen.
Wir haben den Länderbereich Niederlande komplett aktualisiert.  Erfahren Sie auf dieser Seite alles, was Sie für den Dienstleistungsexport in die Niederlande wissen müssen.
 

Österreich: Einhaltung der neuen Kollektivlöhne

Bei Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich müssen Unternehmen für die Dauer der Tätigkeit vor Ort die österreichischen Kollektivverträge einhalten.
In Österreich wurden einige Kollektivverträge neu ausgehandelt. Dabei gibt es Gehaltserhöhungen von 7 bis 10 Prozent und somit deutlich höhere Mindestlöhne, die die österreichischen Kollektivverträge seit Januar bzw. Mai 2023 vorsehen.

Der Abschluss für Tischler und Holzgestalter (Schreiner) brachte beispielswiese eine Erhöhung der Löhne um 9,9 Prozent, sowie eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 10 Prozent.
Neben dem kollektivvertraglichen Grundlohn kommen Sonderzahlungen hinzu, z.B. anteilig ein 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld) und ggf. weitere Zulagen (Überstundenzuschläge, Montagezuschlag, Erschwerniszulage), sofern diese anfallen.

Wenn Sie als Handwerksbetrieb Mitarbeiter zu Einsätzen nach Österreich entsenden, sollten Sie überprüfen und sicherstellen, dass Sie mit Ihren ausbezahlten Löhnen die neuen österreichischen Kollektivlöhne nicht unterschreiten.
Weitere Informationen zum Thema Entsendung finden Sie beim Dienstleistungskompass.

Oktober 2022

Großbritannien: Neues zum britischen Einreiseverfahren

(Gtai) Nachdem das materielle Einwanderungsrecht geändert wurde, folgt nun das verfahrensrechtliche. Es wird digital - das gilt auch für die bald erforderliche Einreiseerlaubnis. In einem Policy Paper mit dem Titel „New Plan for Immigration“ veröffentlicht die britische Regierung ihren Plan zur besseren Sicherung der Grenze und zur Vereinfachung der Einreise.

Die aus europäischer Sicht wichtigste Änderung: die Einführung einer elektronischen Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation – ETA), wie es sie beispielsweise in den USA bereits gibt. Sie betrifft diejenigen, die visumsfrei einreisen dürfen, insbesondere Touristen oder bestimmte Geschäftsreisende aus der EU. Die ETA wird für eine einmalige Einreise und für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten gelten. Bei der Beantragung müssen biometrische Daten übermittelt und einige Fragen beantwortet werden. Die Einführung ist für Mitte des Jahres 2023 vorgesehen.

August 2022

AHK-Charterflüge zwischen China und Deutschland für die Wintersaison 2022/2023

Nach erfolgreicher Durchführung von mehreren Charterflügen im 2020/2022 plant die Deutsche Auslandshandelskammer in China (AHK) weitere Flüge zu organisieren. Das Ziel der AHK China ist es, deutschen Unternehmen in China zu helfen, das benötigte Personal, dessen Familien und Kurzzeitexperten nach China zu bringen.

Warum einen AHK-Charterflug wählen?

  • zuverlässige Flugverbindung
  • die Unterbringung der Passagiere in einer hochwertigen Unterkunft (5*Hotels mit internationalem Standard) für den Zeitraum der Quarantäne
  • engagierte Betreuung durch das AHK-Team vor Abflug, bei Ankunft und während der Quarantäne

Die Charterflüge sind derzeit von Frankfurt zum Qingdao Jiaodong Airport geplant. Die Flüge werden nach dem Prinzip "first-come (paid)-first-serve" vergeben. Buchungen für Charterflüge sind ausschließlich und direkt über die AHK vorzunehmen.

Mehr auf der Website der AHK China

China: Lockerungen bei Einreise und Quarantäne

(Chinesische Botschaft)  Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, zwei negative RT-PCR-Testergebnisse vorzuweisen. Die zwei RT-PCR-Tests müssen innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugszeit hintereinander durchgeführt werden, mit Vorgaben:

  • in zwei unterschiedlichen Teststellen mit zwei unterschiedlichen Reagenzien

Der zweite RT-PCR-Test muss innerhalb von 24 Stunden vor geplanter Abflugszeit durchgeführt werden. Der Zeitabstand zwischen beiden RT-PCR-Tests muss mindestens 24 Stunden sein. Der Antigentest innerhalb von 12 Stunden vor Abflugszeit ist nicht mehr erforderlich.

Die Transitfluggäste haben die Möglichkeit, sich im Transitgebiet an der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (das Medical Center am Flughafen Frankfurt) testen zu lassen, wo Real-time-PCR (Doppeltest) mit zwei unterschiedlichen Reagenzien angeboten ist. Die somit sich ergebenden zwei negativen RT-PCR-Testergebnisse werden ebenfalls von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.

Mehr auf der Website der Botschaft der Volksrepublik China

Mai 2022

Frankreich: Bürokratie als Handelshemmnis

(IHK Südlicher Oberrhein) Bereits vor drei Jahren hatte die IHK Südlicher Oberrhein, für deren Mitglieder Frankreich ein wichtiger wirtschaftlicher Partner ist, Unternehmen zu den bürokratischen Hürden befragt. Dank der vielen Rückmeldungen konnte damals die IHK in zahlreichen Gesprächen mit der französischen Verwaltung Erleichterungen bei Warenlieferungen und Messebesuchen bewirken. Auch die geplante Gebühr für die Entsendungsmeldungen wurde wieder verworfen. Weitere vorgesehene Erleichterungen rückten jedoch aufgrund der Pandemie in den Hintergrund.

Entsprechend fallen nun die Ergebnisse der neuen Umfrage aus. 30 Prozent der Befragten teilen mit, dass sie ihre Frankreich-Geschäfte reduzieren werden, zehn Prozent denken gar über eine Einstellung nach. Als die größten Herausforderungen bei den Entsende-Formalitäten nannten die Unternehmen die Übersetzung deutscher Dokumente wie medizinische Atteste, Lohn- und Stundenzettel oder Arbeitsverträge ins Französische sowie die Benennung eines französischsprachigen Vertreters.

Auch die Weitergabe von datenschutzrelevanten Informationen an Dritte bei der Entsendung sehen viele kritisch. Geht es darum, welche Änderungen die Unternehmen am stärksten entlasten würden, herrscht Einigkeit bei den Befragten: Knapp 90 Prozent wünschen sich, dass die Meldepflicht bei kurzzeitigen Einsätzen entfällt.

Die IHK Südlicher Oberrhein wird nun erneut mit den Umfrageergebnissen auf die französische Verwaltung zugehen, um Erleichterungen einzufordern.
Zu den Umfrageergenissen auf der Website der IHK Südlicher Oberrhein

Das neue britische Global Business Mobility Visum

Die britische Regierung hat im April neue Regeln für Visa eingeführt, die bereits bestehende Visaarten konsolidieren. Mit dem sogenannten “Global Business Mobility (GBM)” Visum werden neue Visakategorien definiert. Materiell ergeben sich kaum Änderungen. Details zum GBM gibt es auf der Website von Germany Trade & Invest.

Frankreich: Mindestvergütung zum 1. Mai 2022 erhöht

Zum 1. Mai 2022 hat sich in Frankreich der Mindestlohn um 2,65 Prozent auf 10,85 Euro (brutto) pro Stunde erhöht ( Stand 15.04.2022). Dies entspricht 1.645,58 Euro brutto pro Monat beziehungweise 1.302,64 Euro netto pro Monat. Mehr dazu auf der Website des Arbeitsministeriums.

März 2022

EU vereinheitlicht Reisebestimmungen nach Impfstatus

(EU-Komm) Für das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde ab 1. Februar 2022 eine neue Gültigkeitsdauer von 270 Tagen (=9 Monaten) für die Grundimmunisierung festgelegt. Anders als in einigen Medienberichten ungenau dargestellt findet dies aber nur auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr Anwendung. Personen, die über ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen, sollen keinen zusätzlichen Beschränkungen in der Reisefreiheit unterliegen.

Frankreich: Umfrage zu Entsendungen

(IHK Südlicher Oberrhein) Für viele Unternehmen stellen nach wie vor die französischen Entsenderegelungen eine Hürde bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Serviceleistungen dar. Vor fünf Jahren hat die IHK Südlicher Oberrhein deshalb eine erste Umfrage zum Frankreichgeschäft durchgeführt. Durch viele Rückmeldungen konnten die IHKs die französische Verwaltung in zahlreichen Gesprächen überzeugen, Erleichterungen (bei Warenlieferungen und Messebesuchen) einzuführen. Auch eine geplante Gebühr für die Entsendemeldungen wurde wieder verworfen. Leider hat die Coronakrise dazu geführt, dass weitere, vorgesehene Erleichterungen für in Frankreich tätige Unternehmen in den Hintergrund gerückt sind.

Beteiligen auch Sie sich, damit wir erfahren, wie wir Sie unterstützen können! Betroffene Unternehmen können sich bis zum 14.März 2022 an der Umfrage beteiligen.

China: Weitere Charterflüge für Geschäftsreisen geplant

Die deutsch-chinesische Handelskammer (AHK) bietet Geschäftsreisenden sowie Entsandten und ihren Familien die Möglichkeit, per Charterflug (Frankfurt – Qingdao) nach China einzureisen. Termine für weitere Flüge im Frühjahr und Sommer wurden jetzt veröffentlicht. Diese – sowie alle weiteren Informationen zur Reise – veröffentlicht die AHK unter diesem Link:
Charter Flights to China (ahk.de)

Februar 2022

A1-Bescheinigungen für Selbständige: Beantragung nur noch elektronisch möglich

(BHI) Ab 2022 müssen auch Selbständige oder deren Steuerberater die A1-Bescheinigung für Entsendungen in EU-, EWR- Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich elektronisch über die Anwendung sv.net beantragen. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online im Postfach des sv.net zugestellt. Anträge in Papierform sind nicht mehr möglich. Ausnahme: Sonderform „Gewöhnliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten“. Wenn Sie als Selbständiger in einem anderen Land mindestens an einem Tag pro Monat oder an fünf Tagen pro Quartal im Einsatz sind, muss der Antrag weiterhin in Papierform bei der DVKA abgegeben werden.

Frankreich: geänderte Meldepflichten im Transportgewerbe

Zum 02.02.2022 passt Frankreichs Regierung die Entsendevorschriften an geltendes EU-Recht an und vereinfacht die Meldepflichten für deutsche Transportunternehmen und Speditionen, die Mitarbeiter zu grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen nach Frankreich entsenden.

Ab dem 2. Februar 2022 müssen Entsendemeldungen für Transportdienstleistungen zwischen EU-Staaten über „IMI“ registriert werden, dem Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union. Ab diesem Zeitpunkt sind im Fahrzeug folgende Dokumente mitzuführen:

  • Entsendeerklärung (über das IMI-Portal)
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen
  • Frachtbrief
  • A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung

Weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag, frachtbezogene Unterlagen oder Gehaltsabrechnungen können über das IMI-Portal angefordert werden. Diese sind auf Anfrage der zuständigen Behörden innerhalb einer Frist von acht Wochen zu übermitteln. Ab 2. Februar 2022 entfallen die bislang geltenden Vorschriften für Trans­portunternehmen, wie Online-Entsendemeldung über das französische Entsendeportal „SIPSI“.

Januar 2022

Österreich: Einreiseregeln 2G+

(AHK) Die österreichische COVID-19-Einreiseverordnung wurde letztmalig zum 20.Dezember 2021 geändert und gilt zunächst bis zum 31.Januar 2022. Seit dem 20. Dezember 2021 gilt bei der Einreise nach Österreich die 2G+-Regel; somit muss man geimpft oder genesen sein UND zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) mitführen. Personen, die 2G nicht erfüllen (also weder geimpft noch genesen sind), müssen eine Einreiseanmeldung durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühestens am 5. Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Achtung: Die Verordnung sieht keine Ausnahmen von der 2G+Regel für beruflich bedingt Reisende vor!

Schweiz: Ausnahme für Einreisende aus Baden-Württemberg

Schweiz: Ausnahme für Einreisende aus Baden-Württemberg

Derzeit müssen alle Personen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – müssen zudem das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. Ausnahme: Personen, die aus Baden-Württemberg in die Schweiz einreisen, müssen kein Kontaktformular ausfüllen und keinen Test machen.

Dezember 2021

China: Weitere Charterflüge der AHK China geplant

(AHK) Geschäftsreisen nach China sind immer noch mit vielen Einschränkungen verbunden. Experten gehen davon aus, dass sich noch mindestens bis zu den Olympischen Winterspielen in Peking an Chinas Einreisepolitik nicht viel ändern wird. Darum ist es für Unternehmensvertreter eine gute Nachricht, dass die AHK weitere Charterflüge nach China anbietet und bei der Beschaffung von Visa-Einladungen unterstützen kann.

Nachdem bei den Regierungskonsultationen zwischen China und Deutschland ein Konsens erzielt wurde, hat die AHK China gemeinsam mit der Deutschen Botschaft mit dem chinesischen Außenministerium (MFA) ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Fast Track für die Beantragung von PU-Briefen/Visa und Charterflügen ausgehandelt. Dieses Verfahren ist für Arbeitnehmer, Ehepartner, Familienangehörige und Kurzzeitexperten mit dringendem Reisebedarf geöffnet. Charterflug Reisende werden durch die Test-Prozesse geleitet und in ausgewählten Quarantäne-Hotels betreut. Ab November sind 1 bis 2 Flüge monatlich geplant.

Frankreich: Neue Coronaregeln für Ungeimpfte

Seit 13. November 2021 hat Frankreich die Einreisebestimmungen für nicht geimpfte Reisende geändert: Alle Personen über 12 Jahre aus Deutschland müssen bei der Einreise einen PCR- oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden vorlegen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., die INFOBESTen und Frontalier Grand Est haben ein COVID--Einreisetool für die deutsch-französisch-schweizerische Grenzregion erstellt.

November 2021

Steuerliche Behandlung von Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen

Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 pandemiebedingt nicht neu festgesetzt werden. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort. Die durch BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1256) veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge sind somit auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Mehr auf der Website des Bundesfinanzministeriums

Einreise in die USA ab November wieder gestattet

(US Department of State) Der langersehnte Beschluss über die Lockerung der Restriktionen für die Einreise in die USA tritt nun am 8. November 2021 in Kraft. Laut der aktuellen Pressemitteilung des Weißen Hauses können Reisende, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises sowie eines maximal 3 Tage alten Negativtests, direkt in die USA fliegen. Bei Ungeimpften werden die bisherigen Regelungen weiterhin fortgeführt. Abgesehen von der Vorlage eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 1 Tag sein darf, müssen Ungeimpfte zusätzlich nachweisen, dass sie sich für einen nach der Ankunft in den USA zu unterziehenden Virustest angemeldet haben.
Mehr auf der Website der US-Regierung

Deutschland: Unternehmen sparen durch Dienstreisen-Wegfall rund 11 Milliarden Euro

KÖLN (NfA)--Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit von Dienstreisen in vielen Branchen auf die Probe gestellt. Zum Schutz ihrer Mitarbeitenden, wegen fehlender Planungssicherheit, aber auch wegen mangelnder Transport- und Übernachtungsmöglichkeiten haben viele Unternehmen seit Beginn der Pandemie deutlich weniger Dienstreisen veranlasst. Stattdessen wurden viele Meetings virtuell abgehalten, neue Konferenzformate haben sich verbreitet. Die Kosten für Dienstreisen sanken deutlich: Gaben Firmen 2019 noch 55,3 Milliarden Euro für Dienstreisen aus, waren es im Pandemiejahr 2020 nur noch 10,1 Milliarden Euro. Dies geht aus einem Bericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor.

Die Differenz von 45,2 Milliarden Euro ist allerdings nicht unmittelbar als Ersparnis zu interpretieren. Manche Dienstreisen gelten als „business critical“, sie sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn technische Probleme vor Ort gelöst werden müssen. Teilweise ist dann der Ersatz durch ein virtuelles Meeting wie eine Videoschalte nicht möglich. Dies gilt zum Teil auch für neue Geschäftsabschlüsse. Es ist anzunehmen, dass der starke Rückgang der Dienstreisen seit Beginn der Pandemie dann geschäftsschädigend für Unternehmen war, wenn notwendige Dienstreisen nicht stattfinden konnten.

Auch in Zukunft werden viele Dienstreisen durch virtuelle Meetings und Konferenzen ersetzt werden. Kostenlos sind diese nicht: Oft fallen Lizenzgebühren für Onlinetools an, außerdem muss in die Technikausstattung der Mitarbeitenden investiert werden. Neben initialen Kosten fallen insbesondere auch laufende Kosten an, etwa für IT-Sicherheit und Updatemanagement. Der Kostenersparnis bei den Dienstreisen sind deshalb die zusätzlichen IT-Ausgaben gegenüberzustellen

Russland: Quarantäne für Manager und Techniker fällt

(AHK) Die 14-tägige Pflichtquarantäne für Deutsche und andere Ausländer, die zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, wird ab sofort abgeschafft. Deutsche Manager und Techniker können mit einem gültigen Visum somit quarantänefrei nach Russland einreisen – egal, ob sie geimpft sind oder nicht. Die Änderung der diesbezüglichen Verordnung durch die Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor geht auf kontinuierliche Lobbyarbeit der Deutschen Botschaft, der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland und der AHK zurück.
Mehr auf der Website der Auslandshandelskammer

Großbritannen: Regeln für kurze Geschäftsreisen

(Gov.uk) Die Regelungen für kurze Geschäftsreisen für verkaufsnahe Dienstleistungen nach Großbritannien wurden teilweise liberalisiert. So ist künftig eine visumsfreie Einreise zur Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen auch für Mitarbeiter einer ausländischen Firma, die zwar nicht Hersteller oder Lieferant aber Teil einer vertraglichen Vereinbarung über Kundendienstleistungen ist, erlaubt. Das gilt zum Beispiel für Garantie- oder Reparaturleistungen und umfasst künftig nicht nur “equipment, computer software/hardware” sondern auch “machinery”. Die Vereinbarung muss allerdings bereits im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung getroffen worden sein.
Mehr auf der Website der britischen Regierung

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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