EMAS-Zertifizierung

EMAS ist die Abkürzung für Eco-Management und Audit Scheme und stellt ein Umwelt- bzw. Energiemanagementsystem für Unternehmen dar, die ihre Umweltleistung verbessern und ihre Effizienz erhöhen möchten. EMAS steht für eine nachhaltige Organisationsstruktur und kann als Gütesiegel der Europäischen Union angesehen werden. Es ist weltweit das anspruchsvollste System für nachhaltiges Umweltmanagement. 

Die EMAS Registrierung kann als Investition angesehen werden, denn die Einführung des Öko-Managementsystems verursacht interne und externe Kosten, beispielsweise für Beratung, internes Personal für die Durchführung der Maßnahmen, Inspektionen durch einen Umweltgutachter und Registrierungsgebühren.

Langfristig bringt eine EMAS Registrierung viele Vorteile: EMAS bietet die Chance einen zeitgemäßen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und durch Energie-und Ressourceneinsparungen Kosten einzusparen. Weiterhin kann EMAS als Instrument zur Eigenkontrolle genutzt werden und stellt sicher, dass alle relevanten Umweltvorschriften eingehalten werden. Durch die hohe Transparenz, auch für die Öffentlichkeit, kann darüber hinaus die Glaubwürdigkeit und ein positives Image gestärkt werden.

Registrierung der Organisation
Die Registrierung für EMAS setzt im Allgemeinen eine Eruierung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfungen), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus.

Externer Umweltgutachter
Ein unabhängiger Umweltgutachter, der für den Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens zugelassen sein muss, begutachtet die Umweltorganisation Ihres Unternehmens und validiert die erforderliche Umwelterklärung. Alle in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter werden bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAU) in einer Umweltgutachter-Datenbank gelistet. Mindestens einmal im Jahr wird von dem Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchgeführt. Innerhalb von drei Jahren muss die gesamte Organisation über interne Audits geprüft sein. Das genaue Auditprogramm und die Qualifikation sowie Unabhängigkeit des internen Auditors können gemeinsam mit dem Umweltgutachter festgelegt werden.

Registrierung
Nach erfolgreicher Validierung Ihrer Organisation durch den Umweltgutachter können Sie mit der Einreichung Ihrer Unterlagen die Registrierung beantragen. Zuständige Registrierungsstellen sind gemäß Öko-Audit-Gesetz die IHKs. Folgende Unterlagen müssen bei der zuständigen IHK eingereicht werden: 

  • Hier Formular EMAS-Antrag Download
  • Die validierte Umwelterklärung
  • Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009)

EMAS Logo
Rgistrierte Organisationen dürfen während der Gültigkeit ihrer Registrierung das EMAS-Logo verwenden. Dieses muss stets die Registernummer der Organisation aufweisen und darf nur im Einklang mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung Art.10 und Anhang V verwendet werden. Zum EMAS-Logo-Generator der EU.

Weitere Hilfen
Unternehmen, die das europäische Umweltmanagement EMAS einführen wollen, finden die einzelnen Arbeitsschritte auf der EMAS-Internetseite. Zusätzlich hat die EU ein Handbuch veröffentlicht, in dem die einzelnen Schritte erläutert werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche EMAS Beratung zur Verfügung.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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