Brandschutz am Arbeitsplatz - Ein Leitfaden für Betriebe

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto:rcfotostock - Fotolia.com

Intakte Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzhelfer: Unternehmer haben für die erste Brandbekämpfung zu sorgen. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt hier kein Pardon: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist“, so steht es in § 323c StGB, dem droht eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“. Unterlassene Hilfeleistung ist also kein Kavaliersdelikt.

Die Löschpflicht greift
Dies gilt auch im Brandfall: Die Löschpflicht bei entstehenden Bränden greift, sofern dies mit verfügbaren Löschmitteln noch gefahrlos möglich ist. Sollten bei einem Brand Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Inhaber des betroffenen Betriebes persönlich – falls ihm schuldhaftes Verhalten wegen mangelhafter Brandschutzorganisation nachgewiesen werden kann. Neben einem möglichen geschäftlichen Zusammenbruch kann noch der private Ruin folgen. Auch Beschäftigte können im Brandfall wegen unterlassener Hilfeleistung rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Feuerlöscher sind Grundausstattung
Mit Geltung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind wichtige Bestimmungen für den vorbeugenden Brandschutz von den Unternehmern zu beachten. Hierzu zählt neben der Unterweisung aller Beschäftigten in den betrieblichen Brandschutz die spezielle Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern. Für das richtige Verhalten bei der ersten Brandbekämpfung ist die sachgerechte Ausstattung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, inklusive deren regelmäßigen Überprüfung und Wartung, unerlässlich. Tragbare Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung. Bei erhöhter Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen oder in den Betriebsräumen sind zusätzliche tragbare oder fahrbare Feuerlöscher oder Wandhydranten-Löschschlaucheinrichtungen geboten. Die Löschgerätetypen sind auf die zu löschenden Arbeitsplatzbereiche abzustimmen.

Arbeitgeber tragen große Verantwortung
Beim Schutz der Beschäftigten vor Feuer und Brandrauch trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung. Zur Minimierung der Brandrisiken hat der Arbeitgeber eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Wer sich als Verantwortlicher an den konkreten Vorgaben der ASR A2.2 orientiert, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten. Die Vorgaben betreffen vor allem die Ausstattung mit Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen und deren Handhabung durch unterwiesene und mit praktischen Löschübungen ausgebildete Brandschutzhelfer. Hier zeigen gerade kleine und mittelständische Unternehmen und Betriebe regelmäßig Defizite. Es mangelt an einer betriebsspezifisch dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren sowie den hieraus abzuleitenden ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Unzureichende Brandschutzorganisation kann so letztlich die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze kosten. Deshalb geht Brandschutz im Betrieb alle an.

Ein sinnvoller Brandschutz umfasst:

  • Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und den damit verbundenen Brandrisiken,
  • allgemeine und persönliche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
  • bauliche und organisatorische Regelung zur Schadensbegrenzung,
  • die Sicherung der Flucht- und Rettungswege zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude,
  • entsprechende Vorsorge für einen zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr.

Weitere ausführliche Informationen zum Arbeits- und Brandschutz bietet die Broschüre „Arbeits- und Brandschutz – Leitfaden für Betriebe und Unternehmen“ der IHK Region Stuttgart, die hier zum Download bereitsteht.

Die 3. Auflage der Publikation soll einen ersten Einstieg in das umfangreiche Thema der betrieblichen Arbeitssicherheit ermöglichen und ergänzend Grundlagen zum Brandschutz in Betrieben und Unternehmen aufzeigen.

Aus dem Inhalt:
1. Einführung
2. Arbeitsschutzgesetz
3. Arbeitsstätte
4. Arbeitsplatz
5. Arbeitsmittel
6. Gefahrstoffe
7. Persönliche Schutzausrüstung
8. Unterstützung für den Arbeitgeber
9. Betrieblicher Brandschutz

Dr. Albrecht Walcher

Dr. Albrecht Walcher

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Effizienzmoderator KEFF und Koordinator KEFF Neckar-Alb
Schwerpunkte: Energieeffizienzberatung, Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb (KEFF), Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi)
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