Sicherheit am Arbeitsplatz - Was müssen Betriebe beachten?

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: motorradcbr - Fotolia.com

Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber.

Arbeitsschutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese Vorschriften sind gemäß § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches für die Mitglieder und die Versicherten rechtsverbindlich, das heißt, sie verpflichten nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer.

Typische Arbeitsschutzvorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Baustellenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber:

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen treffen,
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden,
  • Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen,
  • die zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitstellen,
  • dafür sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes durchgängig im Betrieb beachtet werden.

Weitere ausführliche Informationen zum Arbeits- und Brandschutz bietet die Broschüre „Arbeits- und Brandschutz – Leitfaden für Betriebe und Unternehmen“ der IHK Region Stuttgart, die hier zum Download bereitsteht.

Die 3. Auflage der Publikation soll einen ersten Einstieg in das umfangreiche Thema der betrieblichen Arbeitssicherheit ermöglichen und ergänzend Grundlagen zum Brandschutz in Betrieben und Unternehmen aufzeigen.

Aus dem Inhalt:
1. Einführung
2. Arbeitsschutzgesetz
3. Arbeitsstätte
4. Arbeitsplatz
5. Arbeitsmittel
6. Gefahrstoffe
7. Persönliche Schutzausrüstung
8. Unterstützung für den Arbeitgeber
9. Betrieblicher Brandschutz

Dr. Albrecht Walcher

Dr. Albrecht Walcher

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Effizienzmoderator KEFF und Koordinator KEFF Neckar-Alb
Schwerpunkte: Energieeffizienzberatung, Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb (KEFF), Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi)
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