Stellungnahmen: Die IHK als "Trägerin öffentlicher Belange"

Die IHK Reutlingen ist so genannte "Trägerin öffentlicher Belange". Stehen verschiedene wirtschaftliche Interessen einander gegenüber, wird sie häufig um eine Stellungnahme gebeten. In einigen Bereichen muss die IHK sogar zwingend gehört werden.

Als Trägerin öffentlicher Belange ist die IHK etwa in die Bauleitplanung der Kommunen eingebunden und prüft, ob bestehende Bau- und Nutzungsrechte verändert werden sollten und ob wirtschaftliche Interessen gegenüber konkurrierenden Belangen gewahrt werden. In dieser Funktion wird die IHK beispielsweise bei Ansiedlungsvorhaben von großflächigem Einzelhandel, bei Zentren- und Märktekonzepten oder gewerblichen Ansiedlungen gehört.

Die Beteiligung der IHK gilt auch für die Raumordnung. Wenn beispielsweise Bauprojekte oder Infrastrukturmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung anstehen, ist die IHK im Raumordnungsverfahren zu hören und gibt eine Stellungnahme ab. Dies ist auch der Fall, wenn der Regionalplan - in diesem wird die räumliche Ordnung der Gemeinden und Landkreise in einer Region niedergelegt - neu aufgestellt oder verändert wird.

Prof. Dr. Markus Nawroth

Prof. Dr. Markus Nawroth

Standortmarketing und Netzwerke,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Investoren-Ansiedlungsmanagement, Automobilwirtschaft, Banken – New Finance, Geschäftsführer der Standortagentur Tübingen - Reutlingen - Zollernalb GmbH
Telefon: 07121 201-185
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