Wirtschaftssatzungen

Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts, dies stellt die Rechtsgrundlage für den Budgetkreislauf und das Rechnungswesen dar, jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Ältere Wirtschaftssatzungen sowie Haushaltssatzungen (2007 und früher) werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. 

Detlef Werneck

Detlef Werneck

Zentrale Dienste und Kundenmanagement,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Zentrale Dienste und Kundenmanagement
Schwerpunkte: Finanzen, Personal, Organisation
Telefon: 07121 201-280
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