Wirtschaftssatzungen
Nach Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens vollzog die IHK Reutlingen einen begrifflichen Wandel: aus Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurden Wirtschaftsplan und Wirtschaftssatzung.
Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts, dies stellt die Rechtsgrundlage für den Budgetkreislauf und das Rechnungswesen dar, jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Ältere Wirtschaftssatzungen sowie Haushaltssatzungen (2006 und früher) werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.