IHK-Präsidium
Die Vollversammlung der IHK wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten und mindestens fünf, höchstens sieben Vizepräsidenten. Das Präsidium beschließt in Angelegenheiten der IHK, die nicht der Vollversammlung beziehungsweise dem Berufsbildungsausschuss vorbehalten sind. Das Präsidium bereitet zudem die Sitzungen der Vollversammlung vor.