IHK-Berufsbildungsausschuss
Der IHK-Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er tagt dreimal jährlich. Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an, wobei Lehrer eine beratende Stimme haben.
Der Ausschuss wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes errichtet. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg berufen.