Lieferkettengesetz

IHK Reutlingen, Tübingen und Zollernalb

In 2021 soll ein Gesetzesentwurf der EU zur Regelung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorgelegt werden, das sogenannte „Lieferkettengesetz“.

Im Vorfeld können sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihrer Meinung im Rahmen einer EU-Konsultation beteiligen. Zur Umfrage. 

Bei einem Workshop hat die IHK Reutlingen mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern aus der Region das neue Gesetz diskutiert. Die IHK hat als Ergebnis der Veranstaltung im Rahmen des Enterprise Europe Network eine Musterantwort für die Konsultation ausgearbeitet. Sie enthält die Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz. Den Antwortvorschlag sowie eine Übersicht der Workshop-Ergebnisse finden Sie hier:

Die EU-Konsultation läuft noch bis zum 8. Februar 2021. Im Frühjahr wird die Kommission ihren offiziellen Richtlinienentwurf einreichen. Danach werden Europäisches Parlament und Ministerrat darüber beraten. Die Unternehmen der Region sind aufgerufen, sich zu beteiligen und die eigene Position aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union einzubringen.

Was müssen Sie dafür tun?

  1. Besuchen Sie die Website der EU-Konsultation (oben verlinkt unter „Zur Umfrage“)
  2. Klicken Sie auf den gelben Button „Respond to the questionnaire“
  3. Falls Sie noch keinen Account haben, registrieren Sie sich auf der EU-Login-Website
  4. Laden Sie den ausgefüllten Fragebogen als PDF herunter, bevor Sie ihn abschicken
  5. Senden Sie das gespeicherte PDF-Dokument bitte an die IHK Reutlingen (Kontakt: Diana Alam, alam(at)reutlingen.ihk.de).
Katharina Lein

Katharina Lein

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