Förderung von E-Fahrzeugen für Unternehmen

Egal ob Transporter, Auto oder Lastenfahrrad: Der Kauf von E-Fahrzeugen durch Unternehmen wird gefördert. Auch Ladeinfrastruktur wie Wallboxen oder Schnellladehubs werden staatlich gefördert. Hier gibt es eine Übersicht.
Darlehen: Fahrzeuge plus PV-Anlage
Im Modul F des Programms "Emissionsarme Fahrzeuge und Stromversorgung: Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW 293)" werden emissionsarme Fahrzeuge gefördert, jedoch nur in Kombination mit mindestens einer Maßnahme aus dem Bereich Energieversorgung (Modul C), zum Beispiel ein E-Fahrzeug in Kombination mit einer PV-Anlage zur Stromversorgung. Gefördert werden beispielsweise Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, schwere Nutzfahrzeuge, PKW (E-Autos, Plug-in-Hybride, Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Hybrid-Kleintransporter), E-Motorräder oder Geräte zur aktiven Mobilität wie Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder oder E-Tretroller. Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben. Unternehmer und Freiberufler können das Darlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Vorhaben kann erst nach Abschluss des Kreditvertrags begonnen werden.
Grüne Verkehrsprojekte: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Gefördert werden Investitionen in grüne Verkehrsprojekte von Unternehmen und Einzelunternehmern, Freiberuflern, Gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. Die Förderung gilt für klimafreundliche Fahrzeuge und Schiffe für die Personen- und Güterbeförderung, PKW, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, sowie Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Tretroller. Zusätzlich werden Infrastrukturprojekte für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität gefördert. Die Förderung besteht aus einem Standardkredit bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren und einem festgeschriebenen Zinssatz für die ersten 5 bzw. 10 Jahre. Daneben kann auch eine individuelle Kreditvariante vereinbart werden, sofern für das Vorhaben mindestens 15 Mio. Euro benötigt werden. Mit dem Vorhaben kann erst nach Abschluss des Kreditvertrags begonnen werden.
Die KfW-Förderungen 293, 268 und 269 sind mit dem Umweltbonus des BAFA sowie dem BW-e-Solar-Gutschein kombinierbar. Mehr.
E-Lastenfahrräder
BAFA-Förderung: Gefördert wird der Kauf von neuen E-Lastenfahrrädern und –anhängern für gewerbliche Transportzwecke in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in Kommunen. Sie müssen eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, Personentransport ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Körperschaften, Vereine und Verbände. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Der Antrag muss vor der Anschaffung erfolgen.
Mehr zur Förderung.
Steuerersparnis beim Kauf von E-Fahrzeugen
Wer sich bis zum 31. Dezember 2025 ein Elektrofahrzeug kauft, ist bis zum 31. Dezember 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 Prozent der eigentlichen KFZ-Steuer an. Dies gilt auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges. Die verbliebene Zeit der Steuerersparnis geht dann auf den neuen Halter über.
Zuschüsse für E-Bikes für Stromkunden durch regionale Stadtwerke
Stadtwerke Tübingen: Gefördert wird der Kauf eine E-Bikes mit 100 Euro (für Ökostromkunden). Mehr zur Förderung.