Förderung von E-Fahrzeugen für Unternehmen
Egal ob Transporter, Auto oder Lastenfahrrad: Der Kauf von E-Fahrzeugen durch Unternehmen wird gefördert. Auch Ladeinfrastruktur wie Wallboxen oder Schnellladehubs werden staatlich gefördert. Hier gibt es eine Übersicht.
Darlehen: Fahrzeuge plus PV-Anlage
Im Modul F des Programms "Emissionsarme Fahrzeuge und Stromversorgung: Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW 293)" werden emissionsarme Fahrzeuge gefördert, jedoch nur in Kombination mit mindestens einer Maßnahme aus dem Bereich Energieversorgung (Modul C), zum Beispiel ein E-Fahrzeug in Kombination mit einer PV-Anlage zur Stromversorgung. Gefördert werden beispielsweise Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, schwere Nutzfahrzeuge, PKW (E-Autos, Plug-in-Hybride, Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Hybrid-Kleintransporter), E-Motorräder oder Geräte zur aktiven Mobilität wie Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder oder E-Tretroller. Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben. Unternehmer und Freiberufler können das Darlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Vorhaben kann erst nach Abschluss des Kreditvertrags begonnen werden.
Grüne Verkehrsprojekte: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Gefördert werden Investitionen in grüne Verkehrsprojekte von Unternehmen und Einzelunternehmern, Freiberuflern, Gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. Die Förderung gilt für klimafreundliche Fahrzeuge und Schiffe für die Personen- und Güterbeförderung, PKW, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, sowie Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Tretroller. Zusätzlich werden Infrastrukturprojekte für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität gefördert. Die Förderung besteht aus einem Standardkredit bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren und einem festgeschriebenen Zinssatz für die ersten 5 bzw. 10 Jahre. Daneben kann auch eine individuelle Kreditvariante vereinbart werden, sofern für das Vorhaben mindestens 15 Mio. Euro benötigt werden. Mit dem Vorhaben kann erst nach Abschluss des Kreditvertrags begonnen werden.
Die KfW-Förderungen 293, 268 und 269 sind mit dem Umweltbonus des BAFA sowie dem BW-e-Solar-Gutschein kombinierbar. Mehr.
Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge: Umweltbonus und Innovationsprämie (BAFA)
Rein elektrische Fahrzeuge oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge können mit einem Umweltbonus und einer Innovationsprämie gefördert werden. Der Umweltbonus wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von den Herstellern der E-Fahrzeuge finanziert. Die Innovationsprämie ist eine Verdoppelung des staatlichen Anteils der Förderung. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leasingdauer und vom Netto-Listenpreis des Basismodells. Beträgt dieser beispielweise für den Kauf eines Elektroautos bis 40.000 Euro, ist eine Förderung in Höhe von 9.000 Euro möglich (je 3.000 Euro Umweltbonus, Innovationsprämie und Herstelleranteil). Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden und von Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Die Mindesthaltedauer bei Kauf beträgt 6 Monate, bei Leasing bis zu 24 Monate. Der Antrag auf Förderung wird nach dem Kauf oder dem Leasing des Fahrzeugs gestellt.
Die Förderung beantragen können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Voraussetzung für den Erhalt der Innovationsprämie ist, dass die Zulassung und der Antrag bis 31.12.2022 erfolgt sein müssen. Die Innovationsprämie ist vorerst nur noch bis 31.12.2022 erhältlich und auch die Förderung für Plug-in-Hybride läuft dann aus. Somit können ab dem 1. Januar 2023 nur noch reine Elektroautos vom Umweltbonus profitieren. Der Fördersatz sinkt kontinuierlich und wird Ende 2025 auslaufen. Des Weiteren können ab dem 1.9.2023 nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen (und somit keine Unternehmen mehr). Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
Der BAFA Umweltbonus und die Innovationsprämie kann mit den KfW-Förderprogrammen 293, 268, 269 und dem BW-e-Solargutschein kombiniert werden.
E-Lastenfahrräder
BAFA-Förderung: Gefördert wird der Kauf von neuen E-Lastenfahrrädern und –anhängern für gewerbliche Transportzwecke in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in Kommunen. Sie müssen eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, Personentransport ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Körperschaften, Vereine und Verbände. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Der Antrag muss vor der Anschaffung erfolgen.
Mehr zur Förderung.
Landesförderung: Wer als Unternehmen, Verein, Freiberufler, gemeinnützige Organisation oder Kommune einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg hat, kann bei der L-Bank einen Antrag auf Förderung eines E-Lastenrades stellen. Gefördert werden Elektrolastenräder oder Elektrolastenanhänger der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport. Es werden 25 Prozent der Kosten für den Kauf oder das Leasing bis maximal 2.500 Euro pro Rad gefördert. Bis zu 20 neue E-Lastenräder können beantragt werden. Der Antrag wird bei der L-Bank eingereicht. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie das (oder die) E-Lastenräder kaufen und den Verwendungsnachweis, den Kaufvertrag und den Zahlungsnachweis bei der L-Bank einreichen, damit Ihnen die geförderte Summe ausbezahlt wird.
Mehr zur Förderung.
E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (BW-e-Solar-Gutschein)
Wer in Baden-Württemberg einen E-PKW, ein vierrädriges (Leicht-)Kraftfahrzeug oder ein leichtes E-Nutzfahrzeug erwirbt, zulässt und überwiegend auch dort fährt, kann den BW-e-Solar-Gutschein beantragen. Darin ist eine Förderung von 1.000 Euro für das Fahrzeug enthalten und 500 Euro für die Installation einer Wallbox in Verbindung dem Kauf des Fahrzeugs. Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen. Der Antrag auf Förderung kann gestellt und bei der L-Bank eingereicht werden, sobald das E-Fahrzeug bestellt wurde.
Der BW-e-Solar-Gutschein kann mit den KfW-Förderprogrammen 293, 268, 269 und dem BAFA-Umweltbonus kombiniert werden.
Steuerersparnis beim Kauf von E-Fahrzeugen
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 Prozent der eigentlichen KFZ-Steuer an. Dies gilt auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges. Die verbliebene Zeit der Steuerersparnis geht dann auf den neuen Halter über.
Zuschüsse für E-Bikes für Stromkunden durch regionale Stadtwerke
Stadtwerke Balingen: Gefördert wird der Kauf eine E-Bikes mit bis zu 150 Euro. Mehr zur Förderung.
Stadtwerke Tübingen: Gefördert wird der Kauf eine E-Bikes mit 100 Euro (für Ökostromkunden). Mehr zur Förderung.
Stadtwerke Reutlingen: Gefördert wird der Kauf eine E-Bikes mit 120 Euro (für Ökostromkunden der FairEnergie). Mehr zur Förderung.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Kommunen
Noch bis zum 31.12.2022 fördern das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge die nicht-öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel Mitarbeiterparkplätze, Stellplätze für Dienstfahrzeuge oder kommunale Flotten. An den Stationen können Firmenfahrzeuge oder Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte haben, der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, insgesamt jedoch maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und 45.000 Euro je Standort. Er kann von Unternehmen, Kommunen, freiberuflich Tätigen, Kammern, Verbänden, Kirchen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.
Gefördert wird der Kauf neuer Ladestationen mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt und intelligenter Steuerung, der Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten sowie die Energiemanagement-Systeme gefördert. Die Ladestationen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der Webseite der KfW eingesehen werden. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Der Investitionszuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden, die geförderte Ladestation muss mindestens sechs Jahre genutzt werden. Darüberhinaus muss jedes halbe Jahr die verladene Energiemenge an die NOW GmbH berichtet werden
Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur
Wer in Baden-Württemberg einen E-PKW, ein vierrädriges (Leicht-)Kraftfahrzeug oder ein leichtes E-Nutzfahrzeug erwirbt, zulässt und überwiegend auch dort fährt, kann den BW-E-Solar-Gutschein beantragen. Darin ist eine Förderung von 1.000 Euro für das Fahrzeug und 500 Euro für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit dem Kauf des Fahrzeugs enthalten. Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen. Der Antrag auf Förderung kann gestellt und bei der L-Bank eingereicht werden, sobald das E-Fahrzeug bestellt wurde.
Förderung von Schnelladeinfrastruktur für E-Taxis
Alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können, können die Ausgaben für die DC-Schnelladungspunkte mit bis zu 30.000 Euro und die die Ausgaben für den Netzanschluss mit bis zu 50.000 Euro fördern lassen. U.a. muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden und die Zugänglichkeit muss rund um die Uhr gewährleistet werden. Mehr zur Förderung.