Inklusion in der betrieblichen Ausbildung

Junger Mann mit Behinderung im Blaumann mit Laptop im UnternehmenFoto: FG Trade - istockphoto.com

Ausbildung im Wunschberuf: auch für Jugendliche mit Behinderung ist dies möglich. In vielen Fällen beginnt der Weg ins Berufsleben mit einer regulären betrieblichen Ausbildung. Kommt dies wegen Art und Schwere der Behinderung jedoch nicht in Frage, gibt es besondere Formen der Berufsausbildung, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst sind.

Junge Menschen mit Behinderung sollen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden (§64 Berufsbildungsgesetz BBiG). Soweit nötig, können die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten und die Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder Hilfeleistungen Dritter im Rahmen von Prüfungen an die individuellen Bedürfnisse des Auszubildenden angepasst werden (§65 BBiG).

Nachteilsausgleich bei der Prüfung
Auszubildende mit Behinderung können bei der zuständigen Stelle beantragen, dass ihre besonderen Belange bei der Zwischen- oder Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Ein solcher Nachteilsausgleich darf die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern, sondern gleicht nur die behinderungsbedingten Benachteiligungen aus.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.

Fachpraktikerausbildung
Für junge Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine reguläre Ausbildung in einem Ausbildungsberuf machen können, gibt es sogenannte Fachpraktiker-Ausbildungen. Diese speziellen Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG erlassen die zuständigen Kammern auf Antrag des Auszubildenden oder seines gesetzlichen Vertreters. Die Fachpraktiker-Ausbildungen orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe, berücksichtigen jedoch das spezielle Leistungsvermögen von Jugendlichen mit Behinderung.

Informationen zur betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung erhalten Sie bei der IHK-Beratungsstelle Inklusion und den Ausbildungsberatern der IHK Reutlingen. Zusätzliche Informationen gibt es auch auf den Webportalen REHADAT und „Inklusion gelingt“.

Cathrin Koch

Cathrin Koch

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Vertragswesen, Ausbildungs- und Inklusionsberaterin
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Druck- und Medienberufe, IT-Berufe, Bau-Berufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Inklusionsberatung, Ausbildungsbegleitung
Telefon: 07121 201-197
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