Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Frau im Rollstuhl leitet Meeting im UnternehmenFoto: SolStock - istockphoto.com

In manchen Branchen und Berufsgruppen zeichnet sich der Engpass an gut ausgebildeten Fachkräften bereits heute ab. Unternehmen fällt es zunehmend schwer, offene Stellen zu besetzen. Neue Wege der Personalgewinnung, die auch Personengruppen ansprechen, die bisher nicht im Fokus waren, sind gefragt. Potentiale und wertvolles Know-how gibt es bei Menschen mit Behinderungen.

Dass Behinderung nicht zwangsläufig eine Leistungsminderung bedeutet, zeigen viele Beispiele. Mitarbeiter mit individuellem Unterstützungsbedarf leisten vollwertige Arbeit, wenn sie an der richtigen Stelle im Unternehmen eingesetzt sind. Ein modernes Personalmanagement, das die Kompetenzen und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter - und nicht eventuelle Defizite – in den Mittelpunkt stellt, trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und zu erhöhen. Denn gerade die Individualität und die Vielfalt der Mitarbeiter machen die Innovationsfähigkeit des Unternehmens aus. Inklusion und Teilhabe werden zur unternehmerischen Aufgabe.

Arbeitsrecht
Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, müssen bestimmte arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Rechtsgrundlage ist der dritte Teil des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX), das Menschen mit Behinderung ein besonderes Schutzbedürfnis unterstellt. Die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden beziehungsweise ihnen entgegenwirken.

Informationen zum besonderen Kündigungsschutz, Urlaubsansprüchen oder der Arbeitsplatzgestaltung bietet das Merkblatt "Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen" sowie das gemeinsame Webportal von DIHK, BDA und ZDH „Inklusion gelingt“.

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Unter betrieblichem Eingliederungsmanagement versteht man Maßnahmen, die häufig oder längerfristig erkrankten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Wiedereingliederung in den Berufsalltag ermöglichen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, die Beschäftigung fortzusetzen und damit das Erfahrungswissen des Mitarbeiters im Unternehmen zu halten. Informationen finden sich auf der Website von REHADAT.

DIHK-Leitfaden „Chance Inklusion“
Der DIHK-Leitfaden „Chance Inklusion – Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen“ richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Neben der Darstellung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten sollen Beispiele aus dem betrieblichen Alltag zeigen, wie Inklusion im Unternehmen gelingt. Der Ratgeber kann beim DIHK-Verlag bestellt werden.

Cathrin Koch

Cathrin Koch

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Vertragswesen, Ausbildungs- und Inklusionsberaterin
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Druck- und Medienberufe, IT-Berufe, Bau-Berufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Inklusionsberatung, Ausbildungsbegleitung
Telefon: 07121 201-197
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