Neue Regel für Spediteure
Ab dem 21. Mai benötigen alle Unternehmen, die Güter für andere Unternehmen ins Ausland befördern und dafür Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen, eine güterverkehrsrechtliche Genehmigung, auch als „EU-Lizenz“ bekannt.
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