Fehlzeiten

Bis zu einer Abwesenheit von 10 Prozent geht man von einer Geringfügigkeit aus, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt.

Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10 Prozent entsprechend 66 beziehungsweise aufgerundet maximal 70 Fehltage von der IHK ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).

Wird diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass trotzdem das Ausbildungsziel erreicht worden ist.

Fehlzeiten von mehr als 10 Prozent aber weniger als 20 Prozent der Ausbildungszeit
Es muss dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungsstandes und trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Ausbildung noch erreicht worden ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Fehlzeiten von mehr als 20 Prozent der Ausbildungszeit
Es ist zu vermuten, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Sollte im Einzelfall doch die Zulassung gerechtfertigt sein, so muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- und Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie die Lücken ausgeglichen wurden. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Die IHK behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten der oder des Auszubildenden ist es notwendig, darüber zu entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können.

Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann nach § 8 BBiG auf Antrag der oder des Auszubildenden zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen. Dies ist sicher sinnvoll, wenn bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung abzusehen ist, dass auf Grund hoher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

Hohe Fehlzeiten können auch mit mangelnder Motivation und Leistungseinstellung einer oder eines Auszubildenden zusammenhängen. Ist dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet, wenden Sie sich frühzeitig an die IHK. Die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen unterstützen Sie sehr gerne, wenn dadurch ein Abbruch der Berufsausbildung vermieden werden kann.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Ugur Aktas

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Position: Leiter Kompetenzstelle Ehrenamt
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe: Banken, Büromanagement, Immobilien, Sport und Fitness, Versicherungen.
Telefon: 07121 201-166
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Patricia Betz

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Schwerpunkte: Metallberufe: Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer (Metalltechnik), Fachkraft Metalltechnik, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker
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Sabrina Covic

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Schwerpunkte: Fachkraft Lederherstellung u. Gerbereitechnik, Floristen, Tierpfleger, Bau-, Chemie-, Holztechnische-, Kunststofftechnische-, Medien-, Textilmode- und Textiltechnikberufe
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Diana Majer

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Sven Lucas Rochier

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Karin Walter

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