Mobiles Arbeiten

Wie es Betriebe regeln

Knapp ein Viertel der deutschen Beschäftigten arbeitete laut einer Studie des Ifo-Instituts im Jahr 2025 zumindest teilweise von zu Hause aus. Doch wie regeln regionale Unternehmen das mobile Arbeiten ganz konkret? Statements aus dem IHK-Netzwerk Personal. 

Ein Laptop und eine Kaffeetasse auf hellblauem HintergrundFoto: iStock.com/Tirachard
Porträtfoto von Alexander BitzerFoto: PR

„Maximal fünf Tage im Monat“

Alexander Bitzer, Leiter Buchhaltung und Personalwesen bei der CTS Clima Temperatur Systeme GmbH, Hechingen
(Branche: Maschinenbau)

Wir ermöglichen unseren Beschäftigten mobile Arbeit an maximal fünf Tagen im Monat. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann die Führungskraft auch bis zu zehn Tage genehmigen. Aus unserer Sicht sind die fünf Tage für den Großteil unserer Belegschaft jedoch völlig ausreichend. /

Porträtfoto von Maurizio BlancoFoto: PR

„Flexibilität mit Augenmaß“

Maurizio Blanco, Chief Operating Officer bei der Cerona GmbH, Tübingen
(Branche: Remarketing von Druck- und Medizintechnik)

Für unsere Beschäftigten im Büro besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Tage pro Monat mobil zu arbeiten. Diese Regelung hat sich bewährt und wird von den Beschäftigten positiv angenommen. Sie bietet die notwendige Flexibilität im Arbeitsalltag, ohne die Vorteile der persönlichen Zusammenarbeit aus dem Blick zu verlieren. Der regelmäßige Austausch vor Ort und die enge Teamarbeit bleiben für uns wichtige Erfolgsfaktoren. Mit diesem Modell haben wir aus unserer Sicht eine gute Balance zwischen Flexibilität und Präsenz geschaffen. /

Porträtfoto von Günter DeumelhuberFoto: PR

„Die meisten Beschäftigten arbeiten überwiegend vor Ort“

Günter Deumelhuber, Leiter Personal bei der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH, Reutlingen
(Branche: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung)

Fest geregelte Homeoffice-Tage gibt es bei uns nicht, das Thema wird in den einzelnen Abteilungen individuell gehandhabt. Die meisten Beschäftigten arbeiten überwiegend vor Ort und maximal ein bis zwei Tage in der Woche mobil. Viele arbeiten sogar ausschließlich im RWT-Büro, da ihnen der kollegiale Austausch wichtig ist und die Zusammenarbeit im Team besser funktioniert. Unabhängig davon ist es bei uns aber auch möglich, überwiegend mobil zu arbeiten. /

Porträtfoto von Melanie HihnFoto: PR

„Zwei Pflichtanwesenheitstage pro Woche“

Melanie Hihn, Human Resources Manager bei der Weitmann & Konrad GmbH & Co. KG, Rosenfeld
(Branche: Maschinenbau)

„Wir haben bereits seit einigen Jahren die Regelung, dass unsere Beschäftigten an bis zu zwei Tagen in der Woche mobil arbeiten können. Gleichzeitig gibt es zwei Pflichtanwesenheitstage pro Woche. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten deshalb montags und freitags von zu Hause aus.“

Porträtfoto von Gerrit JanasekFoto: PR

„50 Prozent + x“

Gerrit Janasek, Leitung Personal bei der RVM Versicherungsmakler GmbH, Reutlingen
(Branche: Gewerbe- und Industrieversicherungsvermittlung)

Unser Grundsatz lautet: 50 Prozent + x. Demnach sollte mehr als die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb erbracht werden. Die erlaubten mobilen Arbeitstage werden dabei nicht auf eine Woche heruntergebrochen, sondern können von den Beschäftigten auf den ganzen Monat verteilt werden. Das erhöht die Flexibilität. /

Porträtfoto von Holger KarleFoto: PR

„Der Großteil der Arbeitszeit findet in Präsenz am Arbeitsplatz statt“

Holger Karle, Personalleiter bei der Kreissparkasse Reutlingen
(Branche: Finanzdienstleistungen)

Bei uns gilt: Der Großteil der Arbeitszeit findet in Präsenz am Arbeitsplatz statt. Bei einer Fünftagewoche arbeiten unsere Beschäftigten in der Regel mindestens drei Tage im Büro und maximal zwei Tage mobil. /

Porträtfoto von Aleksandra MichalkeFoto: PR

„Die Beschäftigten im Büro dürfen einen Tag in der Woche mobil arbeiten“

Aleksandra Michalke, Senior Vice President of People Operations bei der Ovesco Endoscopy AG, Tübingen
(Branche: Medizintechnik)

In der Fertigung und im Lager ist aufgrund der Tätigkeiten mobile Arbeit kaum möglich. Unsere Beschäftigten im Büro dürfen grundsätzlich einen Tag in der Woche mobil arbeiten. Ergeben sich besondere Situationen, etwa familiäre Umstände, die mehr mobiles Arbeiten erforderlich machen, nehmen wir darauf – sofern möglich – aber auch Rücksicht. Dann legen wir für einen begrenzten Zeitraum abweichende individuelle Regelungen fest. /

Porträtfoto von Georg SchmidtFoto: PR

„Wir sind eine Präsenz-Company“

Georg Schmidt, Head of Global HR bei der Bentley Innomed GmbH, Hechingen
(Branche: Medizintechnik) 

Unser Unternehmen sieht sich als Präsenz-Company und bietet daher nur in Ausnahmefällen hybride Arbeitsmodelle an – etwa für Beschäftigte, die sehr weit weg wohnen. Für alle anderen gilt: Mobiles Arbeiten kann anlassbezogen beantragt werden, wobei keine Begründung notwendig ist. Im Gegenzug tun wir viel dafür, dass unsere Beschäftigten gerne ins Büro kommen und sich dort wohlfühlen. /

(Diese Statements erschienen in der WNA-Ausgabe 6+7/2026.)

Sie möchten auch ein Statement zum mobilen Arbeiten in Ihrem Unternehmen abgeben? Schicken Sie es an presse@reutlingen.ihk.de – und wir veröffentlichen es an dieser Stelle.

Mehr Informationen zum IHK-Netzwerk Personal.