RAF-Zeitzeuge Klaus Pflieger

„Auf den ersten Schritt folgt der nächste“

Die RAF und die Folgen des Deutschen Herbstes lassen Klaus Pflieger bis heute nicht los. Wie weit darf der Staat gehen, um sich zu wehren? WNA sprach mit dem Generalstaatsanwalt a. D. über vergangenen Terror und die Gefahren der heutigen Zeit. 

Porträtfoto von Klaus Pflieger, der vor einer Bücherwand stehtErhielt im Jahr 2015 das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik: Klaus Pflieger. Foto: PR

WNA: Herr Pflieger, Sie zählen altersmäßig zur 68er-Generation und studierten in Tübingen, als sich die Rote Armee Fraktion (RAF) formierte. Viele Menschen aus Ihrer Generation hegten zumindest anfangs Sympathien für die spätere terroristische linksextremistische Vereinigung. Sie auch? 
Pflieger: Ich bin damals in Tübingen auch mit „Ho, Ho, Ho Chi Minh“-Rufen von der Neuen Aula zum Rathaus marschiert. Wir waren gegen den Vietnamkrieg, die Notstandsgesetze und den Radikalenerlass. Und wir redeten darüber, ob man zu anderen Maßnahmen schreiten sollte, wenn wir mit unseren Demonstrationen nichts erreichen. Ich erinnere mich an Diskussionen, ob man mit Pflastersteinen Schaufenster einwerfen oder ob es gar Gewalt gegen Polizisten geben sollte. Ich schätze, 90 bis 95 Prozent der damaligen Studenten haben diesen Schritt abgelehnt. Ich selbst war schon durch mein Jurastudium geprägt – und war der Ansicht, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt und Unrecht nicht mit Unrecht bekämpft werden darf.

Das war Tübingen, anderswo wollte man es nicht beim Demonstrieren belassen.
Ja, die Studenten in Berlin waren radikaler. Als eine der ersten Aktionen sind die Kaufhausbrände 1968 zu nennen, an denen auch die späteren RAF-Mitbegründer Andreas Baader und Gudrun Ensslin beteiligt waren. Es sollte brennen wie in Vietnam. Man hatte zuvor noch telefonisch gewarnt, damit möglichst keine Personen zu Schaden kommen. Diese Kaufhausbrände waren aus meiner Sicht die zentrale Weichenstellung für das Entstehen der RAF. 

Die RAF hatte ein Schweigegebot wie die Mafia

Klaus Pflieger

Nur sehr wenige ehemalige RAF-Terroristen bereuen ihre Taten öffentlich, etwa Silke Maier-Witt. Auch sie trägt aber nicht wesentlich zur Aufklärung der RAF-Morde bei. Was ist der Grund dafür?
Ich habe Silke Maier-Witt selbst vernommen und habe den Eindruck, dass sie ihr Wissen nicht komplett preisgibt. Andreas Baader hatte schon Anfang der 1970er-Jahre schriftlich den Befehl „Kein Wort mit den Bullen“ herausgegeben. Im Grunde ist das ein Schweigegebot wie bei der Mafia. Zwei Terroristen haben bei mir gleichwohl Lebensbeichten abgelegt: Peter-Jürgen Boock, einer der vier Schleyer-Attentäter, sowie der erste RAF-Kronzeuge Werner Lotze, der mir unter Tränen den Mord an einem Polizisten gestand. Die Kronzeugenregelung, die 1989 eingeführt wurde, hat dazu beigetragen, dass Teile der RAF-Geschichte ans Licht gekommen sind. 

Haben Sie Hoffnung, dass die Angehörigen der Opfer noch mehr zu den Taten erfahren können?
Als alter Staatsanwalt bin ich natürlich immer noch an der Aufklärung interessiert. Nehmen wir die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Wir konnten damals herausfinden, wer die vier Attentäter am Tatort in Köln waren, nicht aber, wer die letzten Begleiter Schleyers waren und wer ihn nach 43 Tagen Gefangenschaft ermordet hat. Silke Maier-Witt könnte meines Erachtens zur Aufklärung beitragen. Ihre Fingerabdrücke sind auf den Schreiben, die Schleyers Geiselnehmer an die Bundesregierung geschickt haben. Sie war auch Mitglied der sogenannten Telefonkette, die den Attentätern meldete, dass Schleyer auf dem Weg zum Tatort ist. Im Prozess hat sie dies verschwiegen. Im Verhör hat sie mir gegenüber unter Zornestränen zugegeben, dass sie Teil dieser Telefonkette war. Sie mauert meines Erachtens noch immer. 

Porträtfoto von Klaus Pflieger, der in einem Gerichtssaal sitztIn Klaus Pfliegers Zeit als Generalstaatsanwalt (2001-2013) fielen medial viel beachtete Fälle wie der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn durch den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Die Terrorgruppe tötete 10 Menschen. Seit 1990 werden die Opfer von rechtsextremem Terror systematisch erfasst. Für den Zeitraum zwischen 1990 und 2023 gibt das Bundeskriminalamt 115 Todesopfer durch rechte Gewalt an. Foto: Jasper Walter Bastian

1998 löste sich die RAF offiziell auf. Sind die bis heute nicht gefassten Mitglieder trotzdem noch aktiv?
Davon gehe ich aus, sie agieren jetzt eben mit einem anderen Hintergrund. Um sich ihr Leben im Untergrund zu finanzieren, begehen sie verbrecherische Straftaten im Bereich der nackten Beschaffungskriminalität. In der Wohnung von Daniela Klette, die 2024 gefasst wurde, hat man – so mein Eindruck – ein halbes Pharaonengrab gefunden: einen Haufen Geld, Goldbarren, Waffen schwerster Art.

Sie waren als Generalstaatsanwalt unter anderem für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, begangen durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), zuständig. Ein Fall, dem bis heute etwas Mysteriöses anhaftet. Wie bewerten Sie ihn heute?
Das war schrecklich damals – vor allem wegen des Desasters mit einer Phantomspur. Eine DNA-Spur führte zu einer Frau aus Osteuropa, die quer durchs Strafgesetzbuch kleine bis schwerste Straftaten begangen haben sollte. Und dann kam die Ernüchterung, dass die Spur durch kontaminierte Wattestäbchen entstanden ist. Erst nachdem das Wohnmobil des NSU ausgebrannt war und eine gewisse Beate Zschäpe ihr Bekennervideo veröffentlicht hat, war klar, dass es sich um rechten Terror gehandelt hat, darunter die „Döner-Morde“. Ein schreckliches Wort, wenn man bedenkt, dass Kleinunternehmer griechischer oder türkischer Nationalität auf grausame Weise hingerichtet worden sind. Der selbst ernannte NSU war anders als alles, was wir davor gekannt haben.

Warum hat sich der NSU nicht zu seinen Taten bekannt?
Das war für mich ein Rätsel. Das übliche Schema, dass Terroristen nicht nur die Tat für sich sprechen lassen wollen, sondern sich auch noch schriftlich erklären, wurde nicht erfüllt. Ich hatte den Eindruck, dass die Täter die Polizei mit großer Freude im Nebel haben stochern lassen. Den Mord an einer Polizeibeamtin konnte man auch als Angriff auf den Staat sehen.

Halten Sie es für möglich, dass rechtsextremer Terror noch einmal so lange nicht erkannt wird?
Meine Hoffnung ist, dass es nicht so ist. Aber ich weiß aus meiner jahrelangen Erfahrung, wie erfinderisch Terroristen sind. Idealerweise kommen wir als Ermittler „vor die Tat“, denken das Undenkbare und verhindern damit Terror. Als nach dem 11. September der islamistische Terror nach Europa schwappte und es in Madrid an einem einzigen Tag über 180 Tote gab, war ich in einer Projektgruppe, die sich damit befasste, wie man vor die Tat kommt. Üblicherweise treten Staatsanwälte auf, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wir haben uns damals unter anderem für die Vorverlagerung der Strafbarkeit starkgemacht, also dass auch schon die Vorbereitung oder Planung dieser Taten strafbar ist. 

Im Deutschen Herbst haben wir teilweise zu Maßnahmen gegriffen, die in meinen Augen des Rechtsstaats unwürdig sind

Klaus Pflieger

Die Bedrohungen gegenüber dem Staat sind vielfältiger geworden. Reichsbürger, Klimakleber, Islamismus: Wie kann der Staat dieser Lage begegnen? 
Die Lage ist heute tatsächlich schwieriger als zu meiner aktiven Zeit. Das Internet aktiviert Menschen, sich auf einen falschen Trip zu begeben und im schlimmsten Fall eine Straftat zu begehen. Angesichts dieser Herausforderungen müssen sich Geheimdienste und Ermittlungsbehörden verstärkt austauschen dürfen. Daran führt kein Weg vorbei, auch wenn es auf europäischer Ebene noch Gegenwind gibt.

Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus: Schutz oder Freiheit?
Das ist der höllische Spagat, den wir in unserem Rechtsstaat und  in unserer Demokratie hinbekommen müssen. Trotz Terror müssen wir Rechtsstaatlichkeit wahren. Nehmen wir den 11. September, nach dem die Amerikaner schlicht überreagiert haben. Guantánamo ist in meinen Augen eine Schande für die westliche Welt. Dort sind bis heute Gefangene. Nicht als Beschuldigte eines Strafverfahrens, aber auch nicht als Kriegsgegner im Sinne der Genfer Konvention. Sondern als Rechtlose, denen man keinen Prozess macht und die man nicht entlässt, weil kein Staat sie aufnimmt.

Können Sie hinsichtlich des Spagats Lehren aus Ihren Erfahrungen ziehen, die Sie mit der RAF gemacht haben? 
Damals haben wir teilweise zu Maßnahmen gegriffen, die in meinen Augen des Rechtsstaats unwürdig sind. In Stammheim wurden etwa Gespräche der Gefangenen mit Verteidigern abgehört. Terroristen sollten wie jeder andere Verbrecher behandelt werden. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Polizeistaat werden. Da waren wir im Deutschen Herbst schon nah dran. Unser Staat muss souverän reagieren und schreckliche Taten durchstehen. Mein Lieblingssatz in der Auflösungserklärung der RAF ist: „Das Ende dieses Projekts zeigt, dass wir auf diesem Weg nicht durchkommen konnten.“ Das ist das tollste Kompliment an unseren Rechtsstaat, das die RAF machen konnte.

Aus welcher Richtung kommt im Jahr 2025 die größte terroristische Bedrohung? 
Ich halte den islamistischen Terror für den gefährlichsten, weil er am wenigsten berechenbar ist. Religiös verblendete Menschen kann man nicht erreichen. Es folgt der rechte Terror. Ich halte ab und an Vorträge an Schulen und Volkshochschulen. Unter anderem zur Frage, ob wir auf dem Weg zu einer Klima-RAF sind. Man muss gerade jungen Leuten klarmachen: Auch das Festkleben auf dem Boden ist eine Straftat. Auf den ersten Schritt folgt der nächste. Passt auf, ihr seid auf dem falschen Weg. /

(Dieses Interview erschien in der WNA-Ausgabe 8+9/2025.)

Vita

Klaus Pflieger wurde 1947 in Stuttgart geboren. Er wuchs in Böblingen auf und studierte Jura in Tübingen.

Er war in mehreren Funktionen in die Prozesse gegen die RAF involviert: als Ermittler zur Todesnacht in Stammheim und als Ankläger gegen die RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar sowie Vertreter der dritten RAF-Generation in den 1990er-Jahren. Die RAF existierte als Terrorgruppe von 1970 bis 1998 und hat in dieser Zeit 34 Menschen ermordet

Ab 1995 war Pflieger Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart und von Juli 2001 bis zu seiner Pensionierung 2013 württembergischer Generalstaatsanwalt.