Fachwirt im E-Commerce (m/w/d)
Die Rechtsgrundlage und Prüfungsordnung
finden Sie hier auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Fachwirts im E-Commerce“ oder einer „Geprüften Fachwirtin im E-Commerce“ nach § 2 Absatz 3 aufweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zuständigkeit zur Zulassung
Der Zuständigkeitsbereich der IHK Reutlingen umfasst die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Die IHK Reutlingen kann nur Teilnehmer zulassen, die im IHK-Bezirk wohnen, arbeiten oder an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen. Online-Kurse sind hiervon ausgenommen.
Die für Sie zuständige IHK können Sie über folgenden Link ermitteln: IHK-Finder
Bitte beachten Sie, dass wir diese Weiterbildung ausschließlich als Lehrgang im Rahmen des Shared Services anbieten und die Prüfung nicht bei uns abgelegt wird. Sollte die IHK Reutlingen Ihre zuständige Kammer sein, stehen wir Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu der für Ihre Prüfung zuständigen IHK zur Seite.
Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung
Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.
Schriftliche Prüfung
Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

