Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall (m/w/d)
Voraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- 03.11.2022
- 03.05.2023
Betriebswirtschaftliches Handeln, Zusammenarbeit im Betrieb
- 04.11.2022
- 04.05.2023
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Technik
- 17.11.2022
- 25.05.2023
2. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Organisation
- 18.11.2022
- 26.05.2023
Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung erhalten Sie eine persönliche Einladung mit Terminangabe.
Der Anmeldeschluss für die Prüfung ist drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.