Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel (m/w/d)
Die Rechtsgrundlage und Prüfungsordnung
finden Sie hier auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Einzelhandel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zuständigkeit zur Zulassung
Der Zuständigkeitsbereich der IHK Reutlingen umfasst die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Die IHK Reutlingen kann nur Teilnehmer zulassen, die im IHK-Bezirk wohnen, arbeiten oder an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen. Online-Kurse sind hiervon ausgenommen.
Die für Sie zuständige IHK können Sie über folgenden Link ermitteln: IHK-Finder
Bitte beachten Sie, dass wir diese Weiterbildung ausschließlich als Lehrgang im Rahmen des Shared Services anbieten und die Prüfung nicht bei uns abgelegt wird. Sollte die IHK Reutlingen Ihre zuständige Kammer sein, stehen wir Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu der für Ihre Prüfung zuständigen IHK zur Seite.
Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung
Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.
Schriftliche Prüfung
Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.

