Fachwirt für Logistiksysteme (m/w/d)

Die Rechtsgrundlage und Prüfungsordnung

finden Sie hier auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung

a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,

b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,

c) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder

d) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau,

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,

3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,

4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

Zuständigkeit zur Zulassung

Der Zuständigkeitsbereich der IHK Reutlingen umfasst die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Die IHK Reutlingen kann nur Teilnehmer zulassen, die im IHK-Bezirk wohnen, arbeiten oder an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen. Online-Kurse sind hiervon ausgenommen.

Die für Sie zuständige IHK können Sie über folgenden Link ermitteln: IHK-Finder

Bitte beachten Sie, dass wir diese Weiterbildung ausschließlich als Lehrgang im Rahmen des Shared Services anbieten und die Prüfung nicht bei uns abgelegt wird. Sollte die IHK Reutlingen Ihre zuständige Kammer sein, stehen wir Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu der für Ihre Prüfung zuständigen IHK zur Seite.

Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung

Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.

Schriftliche Prüfung

Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.

Theresia Anders

Theresia Anders

Ausbildung
IHK-Zentrale
Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Kaufmännische Weiterbildungsprüfungen: Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Handelsfachwirte, Personalfachkaufleute, Wirtschaftsfachwirte
Telefon: 07121 201-247
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite

Barbara Müller

Barbara Müller

Ausbildung
IHK-Zentrale
Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Kaufmännische Weiterbildungsprüfungen: Betriebswirte, Bilanzbuchhalter
Telefon: 07121 201-147
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite