Geprüfter Technischer Fachwirt (m/w/d)
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxisnachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung
Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.
Schriftliche Prüfung
Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.
Der Anmeldeschluss für die Prüfung ist drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Mündliche Prüfung
Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.