Geprüfter Technischer Betriebswirt (m/w/d)

Die Rechtsgrundlage und Prüfungsordnung

finden Sie hier auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegt Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis

nachweist.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung

Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.

Schriftliche Prüfung

Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.

Der Anmeldeschluss ist immer drei Monate vor dem Prüfungstermin.

Mündliche Prüfung

Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.

Jessica Monteiro

Jessica Monteiro

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Technische Weiterbildungsprüfungen: Industriemeister Netz, Industriemeister Textil, Technische Fachwirte, Technische Betriebswirte
Telefon: 07121 201-208
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