Geprüfte/r Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung
Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.
Schriftliche Prüfung
Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.
Der Anmeldeschluss für die Prüfung ist drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Mündliche Prüfung
Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.