Geprüfter Industriemeister Netz (m/w/d) mit den Schwerpunkten Gas, Wasser, Strom
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der dem Bereich Querverbundnetz zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis nachweist
Von der geforderten Berufspraxis muss jeweils wenigstens ein Jahr in dem Schwerpunktbereich nachgewiesen werden, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Fähigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
Auf Anfrage