Geprüfter Betriebswirt (m/w/d)
Master Professional in Business Management
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung” oder
b) zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännisches Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die IHK empfiehlt, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Hier geht es zum Antrag für die Zulassungsüberprüfung
Sollten Sie Aufstiegsbafög beantragen, können Sie das Formblatt Z per E-Mail pruefung(at)reutlingen.ihk.de anfordern.
Schriftliche Prüfung
Infos rund um die Prüfung sowie die Termine gibt es auf den Seiten der IHK-Organisation.
Der Anmeldeschluss ist immer drei Monate vor dem Prüfungstermin.
Mündliche Prüfung
Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.