Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)

Ziel der Prüfung
Die Bewerberin / der Bewerber soll in der Prüfung die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermine
Formulare für die Anmeldung sind bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen erhältlich oder stehen als PDF zum Download (siehe unten) zur Verfügung. Die nächsten möglichen schriftlichen Termine sind:

  • Mittwoch, 2. April 2025 (Anmeldeschluss: 14. Februar 2025)
  • Montag, 5. oder Dienstag 6. Mai 2025 (Anmeldeschluss: 14. März 2025)
  • Montag, 2. oder Dienstag 3. Juni 2025 (Anmeldeschluss: 16. April 2025)
  • Dienstag, 1. oder Mittwoch, 2. Juli 2025 (Anmeldeschluss: 16. Mai 2025)
  • Montag, 1. oder Dienstag, 2. September 2025 (Anmeldeschluss: 15. Juli 2025)
  • Montag, 6. oder Dienstag 7. Oktober 2025 (Anmeldeschluss: 15. August 2025)
  • Montag, 3. oder Dienstag, 4. November 2025 (Anmeldeschluss: 16. September 2025)

Die schriftliche Prüfung dauert drei Stunden und findet ausschließlich in Reutlingen an von der IHK gestellten Computern statt.

Die praktischen Termine werden nach Anmeldeschluss von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen zeitlich im Rahmen des jeweiligen Monats festgelegt.

Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 240 Euro.

Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.

Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Reutlingen durchgeführt.

Marion Schütte

Marion Schütte

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Weiterbildungsprüfungen: AEVO, Industriemeister Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Logistikmeister
Telefon: 07121 201-148
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite