Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax und per E-Mail bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen (IHK) vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z.B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die IHK die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung gilt als Bestätigung.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 60 Unterrichtsstunden) unabhängig von Leistungen Dritter bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Das Entgelt für Langzeitlehrgänge (über 60 Unterrichtsstunden) mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin stets bis zum Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 4 Wochen und mehr als 100 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Hierzu ist die Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin notwendig, die Teilbeträge von seinem/ihrem Konto durch die IHK einziehen zu lassen. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit zwei oder mehr Teilbeträgen in Verzug sein, hat die IHK das Recht sofort den Gesamtbetrag zu verlangen. Wenn Dritte die Zahlungs-verpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen ändert dies nichts am ausschließlichen Vertragsverhältnis zwischen der IHK und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, insbesondere an dessen Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung. Lernmittel, Tests und Prüfungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet.
3. Lehrgangsentgelt
Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die IHK mit der schriftlichen Anmeldebestätigung mitteilen. Der Weiterbildungsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar.
4. Rücktritt
Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 3 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 125,00 Euro fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich.
Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 60 Unterrichtsstunden und Info-Veranstaltungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 50,00 Euro (bei Info-Veranstaltungen 25,00 Euro) fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich.
5. Kündigung Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten zwölf Wochen seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten zwölf Wochen kann er/sie mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der nächsten zwölf Wochen kündigen. Das Recht der IHK und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages zu tragen.
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher/in ist, hat er/sie ein Widerrufsrecht. Verbraucher/in ist er/sie, wenn der Vertrag weder seiner/ihrer gewerblichen noch seiner/ ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die IHK mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Kündigung durch die IHK
Die IHK kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Weiterbildungsveranstaltungen, Nichtzahlung des Teilnahme-entgelts trotz erneuter Zahlungsaufforderung sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung für die EDV-Räume. Die IHK behält sich vor, vom Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner ein Fehlverhalten seines Teilnehmers zurechnen lassen.
8. Gebühren
Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK Reutlingen separat erhoben.
9. Absage/Änderungen
Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, kurzfristig, spätestens 6 Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.
Änderungen der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die IHK vor. Dies gilt nur soweit die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw., in Bezug auf einen Dozentenwechsel, auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenerfassung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die IHK verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes.
Stand: 25.09.2012